Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2015/037/VI I  

 
 
Betreff: Bebauungsplan "Windpark Kostebrau 2 - West"
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Gebäudemanagement, Bauverwaltung und Bauhof Bearbeiter/-in: Bieback, Matthias
Beratungsfolge:
Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss Vorberatung
01.10.2015 
5. Sitzung des Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
07.10.2015 
6. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
14.10.2015 
8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (15/10/45)
Anlagen:
Anlage 1 zur BV 2015/037/VI I
Anlage 2 zur BV 2015/037/VI I

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Windpark Kostebrau 2 – West“ und die damit verbundene Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 BauGB.

 

 


Sachverhalt

 

Der Bereich nördlich der Ortslage Kostebrau auf dem Stadtgebiet Lauchhammer befindet sich in einem regionalplanerischen Eignungsgebiet für Windenergienutzung (gem. 3. Entwurf zum Teilregionalplan Windenergienutzung der Regionalen Planungsregion Lausitz-Spreewald). Zudem reicht ein weiteres Windeignungsgebiet am östlichen Rand auf das Gebiet der Gemarkung.

 

Die Stadt Lauchhammer beabsichtigt, diese Flächen für die Windenergienutzung dauerhaft zu sichern. Dies soll über mehrere Bauleitplanverfahren erfolgen. Aufgrund der Eigentumsverhältnisse und der unterschiedlichen Sanierungsstände in der Bergbaufolgelandschaft ist diese Vorgehensweise notwendig, um möglichst zeitnah, zumindest auf Teilflächen des Windeignungsgebiets, die notwendige planungsrechtliche Sicherheit zu erreichen.

 

Bei diesem Aufstellungsbeschluss handelt es sich um den Bebauungsplan „Windpark Kostebrau.2 – West“, der zweckbestimmt als sonstiges Sondergebiet zur Nutzung erneuerbarer Energien gem. § 11 (2) BauNVO aufgestellt werden soll.

 

Der Bebauungsplan „Windpark Kostebrau.2 – West“ umfasst einen Teil des regionalplanerischen Eignungsgebiets WIND 50 im sogenannten Randschlauch Kostebrau.

 

Folgende Flurstücke befinden sich im Geltungsbereich:

 

Gemeinde

Gemarkung

Flur

Flurst.-Nr.

Fläche

 

Lauchhammer

Kostebrau

1

36/1

 

teilweise

Lauchhammer

Kostebrau

1

95

 

teilweise

Lauchhammer

Kostebrau

1

104

 

teilweise

Lauchhammer

Kostebrau

1

105

 

vollständig

Lauchhammer

Kostebrau

1

106

 

vollständig

Lauchhammer

Kostebrau

1

107

 

vollständig

Lauchhammer

Kostebrau

1

110

 

teilweise

Lauchhammer

Kostebrau

1

111

 

teilweise

Lauchhammer

Kostebrau

1

112

 

teilweise

Lauchhammer

Kostebrau

1

113

 

teilweise

Lauchhammer

Kostebrau

1

114

 

vollständig

Lauchhammer

Kostebrau

1

115

 

vollständig

Lauchhammer

Kostebrau

1

116

 

teilweise

Lauchhammer

Kostebrau

1

119

 

vollständig

Lauchhammer

Kostebrau

1

125

 

vollständig

 

 

 

 

942.385 m²
94,3 ha

 

 

Die Liegenschaften im Geltungsbereich unterliegen einem Flurbereinigungsverfahren.

 

Der Bebauungsplan „Windpark Kostebrau.2 – West“ umfasst den westlichen Teil des regionalplanerischen Eignungsgebiets WIND 50 nördlich Kostebrau und wird durch die Gemeindegrenze Stadt Lauchhammer (Kreisgrenze OSL - EE) begrenzt.

 

Im Osten grenzt der Bebauungsplan „Windpark Kostebrau.3 – Ost“ an.

 

Der Flächennutzungsplan ist entsprechend anzupassen.

 

Kosten entstehen der Stadt Lauchhammer nicht.

 


Finanzielle Auswirkungenkeine

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [  ] Ja[  ] Nein

 

 


Anlage

1. Lage im Stadtgebiet

2. Grenze räumlicher Geltungsbereich (Umring)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur BV 2015/037/VI I (820 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 zur BV 2015/037/VI I (379 KB)