Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage Kostebrau, Repowering und Umspannwerk“ und die damit verbundene Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 BauGB.
Sachverhalt
Die Firma Procon Solar GmbH, Nordparkstraße 30 in 03044 Cottbus beabsichtigt auf einer Teilfläche von ca. 8 ha der Flur 3, Flurstück 48 der Gemarkung Kostebrau eine Photovoltaikanlage zu errichten.
Der Geltungsbereich umfasst auch die Flächen des Windparks Kostebrau, welche gegenwärtig keiner Nutzung unterliegen. Die ZJN Grundstücks Verwaltungs GmbH & Co. KG als Flächeneigentümer und die Procon Solar GmbH als Projektentwickler verfolgen das gemeinsame Interesse an dieser Stelle den Windpark Kostebrau um Photovoltaik-Freiflächen zu ergänzen und die erzeugte Energie in das benachbarte Umspannwerk einzuspeisen. Des Weiteren soll am Standort ein Repowering erfolgen (Altanlagen sollen durch moderne Anlagen ersetzt werden).
Die Fläche ist gemäß Flächennutzungsplan teilweise als Vorranggebiet für Windkraftanlagen ausgewiesen. Zur Umsetzung des Planungszieles ist die Aufstellung eines Bauleitplanes in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes notwendig. Es soll eine Ausweisung als Sonstiges Sondergebiet nach § 11 Abs. 2 BauNVO unter anderem mit der Zweckbindung Photovoltaik erfolgen.
Die Größe des Plangebietes beträgt 30,28 ha und umfasst folgendes Grundstück:
Gemarkung:Kostebrau Flur:3 Flurstück:480
Der Flächennutzungsplan ist entsprechend anzupassen.
Kosten entstehen der Stadt Lauchhammer nicht.
Finanzielle Auswirkungenkeine
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja[ ] Nein
Alle Beträge in EUR.
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