Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2015/033/VI I  

 
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Photovoltaikanlage Kostebrau, Repowering und Umspannwerk"
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Gebäudemanagement, Bauverwaltung und Bauhof Bearbeiter/-in: Bieback, Matthias
Beratungsfolge:
Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss Vorberatung
01.10.2015 
5. Sitzung des Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
07.10.2015 
6. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
14.10.2015 
8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (15/10/43)
Anlagen:
Anlage 1 BV 2015/033/VI I
Anlage 2 BV 2015/033/VI I
Anlage 3 BV 2015/033/VI I

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage Kostebrau, Repowering und Umspannwerk“ und die damit verbundene Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 BauGB.

 


Sachverhalt

 

Die Firma Procon Solar GmbH, Nordparkstraße 30 in 03044 Cottbus beabsichtigt auf einer Teilfläche von ca. 8 ha der Flur 3, Flurstück 48 der Gemarkung Kostebrau eine Photovoltaikanlage zu errichten.

 

Der Geltungsbereich umfasst auch die Flächen des Windparks Kostebrau, welche gegenwärtig keiner Nutzung unterliegen. Die ZJN Grundstücks Verwaltungs GmbH & Co. KG als Flächeneigentümer und die Procon Solar GmbH als Projektentwickler verfolgen das gemeinsame Interesse an dieser Stelle den Windpark Kostebrau um Photovoltaik-Freiflächen zu ergänzen und die erzeugte Energie in das benachbarte Umspannwerk einzuspeisen. Des Weiteren soll am Standort ein Repowering erfolgen (Altanlagen sollen durch moderne Anlagen ersetzt werden).

 

Die Fläche ist gemäß Flächennutzungsplan teilweise als Vorranggebiet für Windkraftanlagen ausgewiesen.  Zur Umsetzung des Planungszieles ist die Aufstellung eines Bauleitplanes in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes notwendig. Es soll eine Ausweisung als Sonstiges Sondergebiet nach § 11 Abs. 2 BauNVO  unter anderem mit der Zweckbindung Photovoltaik erfolgen.

 

Die Größe des Plangebietes beträgt 30,28 ha und umfasst folgendes Grundstück:

 

Gemarkung:Kostebrau

Flur:3

Flurstück:480

 

Der Flächennutzungsplan ist entsprechend anzupassen.

 

Kosten entstehen der Stadt Lauchhammer nicht.

 

 


Finanzielle Auswirkungenkeine

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [  ] Ja[  ] Nein

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2015

davon
2016

davon
2017

davon
2018

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand


 


 


 


 


 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung


 


 


 


 


 

 

Alle Beträge in EUR.


Anlagen

  1. Antrag vom 12.06.2015
  2. Lage im Stadtgebiet
  3. Umring des Plangebietes

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 BV 2015/033/VI I (2595 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 BV 2015/033/VI I (55 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 BV 2015/033/VI I (453 KB)