Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2015/036/VI I  

 
 
Betreff: Bebauungsplan "Windpark Kostebrau 1 - Hochkippe Klettwitz"
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Gebäudemanagement, Bauverwaltung und Bauhof Bearbeiter/-in: Bieback, Matthias
Beratungsfolge:
Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss Vorberatung
01.10.2015 
5. Sitzung des Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
07.10.2015 
6. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
14.10.2015 
8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (15/10/44)
Anlagen:
Anlage 1 zur BV 2015/036/VI I
Anlage 2 zur BV 2015/036/VI I

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Windpark Kostebrau 1 – Hochkippe Klettwitz“ und die damit verbundene Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 BauGB.

 

 


Sachverhalt

 

Der Bereich nördlich der Ortslage Kostebrau auf dem Stadtgebiet Lauchhammer befindet sich in einem regionalplanerischen Eignungsgebiet für Windenergienutzung (gem. 3. Entwurf zum Teilregionalplan Windenergienutzung der Regionalen Planungsregion Lausitz-Spreewald). Zudem reicht ein weiteres Windeignungsgebiet am östlichen Rand auf das Gebiet der Gemarkung.

 

Die Stadt Lauchhammer beabsichtigt, diese Flächen für die Windenergienutzung dauerhaft zu sichern. Dies soll über mehrere Bauleitplanverfahren erfolgen. Aufgrund der Eigentumsverhältnisse und der unterschiedlichen Sanierungsstände in der Bergbaufolgelandschaft ist diese Vorgehensweise notwendig, um möglichst zeitnah, zumindest auf Teilflächen des Windeignungsgebiets, die notwendige planungsrechtliche Sicherheit zu erreichen.

 

Bei diesem Aufstellungsbeschluss handelt es sich um den Bebauungsplan „Windpark Kostebrau 1 – Hochkippe Klettwitz“, der zweckbestimmt als sonstiges Sondergebiet zur Nutzung erneuerbarer Energien gem. § 11 (2) BauNVO aufgestellt werden soll.

 

Der Bebauungsplan „Windpark Kostebrau.1 – Hochkippe Klettwitz“ umfasst einen Teil des regionalplanerischen Eignungsgebiets WIND 52 auf der Hochkippe Klettwitz. Folgende Flurstücke befinden sich im Geltungsbereich:

 

Gemeinde

Gemarkung

Flur

Flurst.-Nr.

Fläche

 

Lauchhammer

Kostebrau

2

6

 

teilweise

Lauchhammer

Kostebrau

2

12

 

vollständig

Lauchhammer

Kostebrau

2

13

 

teilweise

Lauchhammer

Kostebrau

2

14

 

teilweise

Lauchhammer

Kostebrau

5

111

 

teilweise

 

 

 

 

352.010 m²
35,2 ha

 

 

Die Liegenschaften im Geltungsbereich unterliegen einem Flurbereinigungsverfahren.

Begrenzt wird der Geltungsbereich nördlich, östlich und südlich durch den Bebauungsplan 3-2012 der Gemeinde Schipkau. Die westliche Begrenzung gibt die Grenze des Eignungsgebiets vor, die mehr oder weniger identisch mit dem Verlauf der oberen Böschungskante ist.

 

Bei der Aufstellung des Bebauungsplans sind die Festsetzungen des B-Plans 3-2012 der Gemeinde Schipkau zu beachten.

 

Der Flächennutzungsplan ist entsprechend anzupassen.

 

Kosten entstehen der Stadt Lauchhammer nicht.


Finanzielle Auswirkungenkeine

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [  ] Ja[  ] Nein

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2015

davon
2016

davon
2017

davon
2018

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand


 


 


 


 


 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung


 


 


 


 


 

 

Alle Beträge in EUR.


Anlagen

1. Lage im Stadtgebiet

2. Grenze räumlicher Geltungsbereich (Umring)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur BV 2015/036/VI I (819 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 zur BV 2015/036/VI I (310 KB)