Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchammer beschließt, den in der Stadtverordnetenversammlung am 19.09.2012 gefassten Beschluss Nr. 12/09/35 (BV-Nr. 2012/024/ V I) aufzuheben.
Sachverhalt
In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 19.09.2012 wurde der Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Windpark Kostebrau“ und die damit verbundene Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 BauGB gefasst.
In vorangegangenen Abstimmungen wurde entschieden, dass der Geltungsbereich des Plangebietes angepasst werden muss. Dies macht sich zum einen aufgrund der regionalplanerischen Vorgaben und zum anderen aufgrund des unterschiedlichen Bergbausanierungsbedarfes und der Eigentumsverhältnisse der einzelnen Teilbereiche erforderlich.
Es ist beabsichtigt, nunmehr vier einzelne Bebauungspläne aufzustellen. Aus diesem Grund ist die Aufhebung des Beschlusses Nr. 12/09/35 erforderlich.
Finanzielle Auswirkungenkeine
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja[ ] Nein
Alle Beträge in EUR. Anlagen Anlage 1:Beschlussauszug Aufstellungsbeschluss Anlage 2:Umring des Plangebietes
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