Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Windpark Kostebrau 2 – West“ und die damit verbundene Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 BauGB.
01.10.2015 - Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss
Ö 8 - ungeändert beschlossen
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
07.10.2015 - Hauptausschuss
Ö 13 - ungeändert beschlossen
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
14.10.2015 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 13 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 15/10/45
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)