Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass gemäß § 69 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg die im Haushalt der Stadt Lauchhammer geplanten Ausgaben im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung für folgende Maßnahme getätigt werden können:
Ausbau der Gassen – Mittelweg, D.-Heßmer-Platz, Kleinleipischer Straße -
03.03.2011 - Finanzausschuss
Ö 5 - ungeändert beschlossen
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
09.03.2011 - Hauptausschuss
Ö 5 - ungeändert beschlossen
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
16.03.2011 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 5 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 11/03/02
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)