Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2011/005/V/BV  

 
 
Betreff: Wahl der Schiedspersonen für die in der Stadt Lauchhammer eingerichteten Schiedsstellen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Stabstelle Recht Beteiligt:Amt II
Bearbeiter/-in: Fechner, Jana  Bürgermeister
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
09.03.2011 
10. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
16.03.2011 
11. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung geändert beschlossen  (11/03/05)

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer wählt für die Amtsperiode 2011 bis 2016 (17.03.2011 bis 16.03.2016) für die bereits eingerichteten zwei Schiedsstellen je eine Schiedsperson und eine stellvertretende Schiedsperson.

 

 

Schiedsstelle 1

Schiedsstellenbereich: Lauchhammer-Mitte, Lauchhammer-Nord, Grünewalde

 

Frau Karin Mehner (Schiedsperson)

Frau Heike Hein (stellvertretende Schiedsperson)

 

Schiedsstelle 2

Schiedsstellenbereich: Lauchhammer-West, Lauchhammer-Ost, Lauchhammer-Süd, Kostebrau

 

Frau Margit Weigelt (Schiedsperson)

Herr Günter Schober (stellv. Schiedsperson)

 

 

Für den Fall, dass eine Schiedsperson während dieser Amtsperiode vorzeitig ausscheidet, wird Herr Dietmar Linke für die ausgeschiedene Schiedsperson in deren Funktion gewählt.

 


Sachverhalt

 

Das Amt der im Jahr 2006 bzw. durch die zwingende Neuwahl einer Schiedsperson im Jahr 2007 gewählten Schiedspersonen endet am 16.03.2011. Demzufolge ist es notwendig, die Schiedspersonen neu zu wählen.

 

Gemäß § 1 des Gesetzes über die Schiedsstellen (Schiedsstellengesetz – SchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2000 (GVBl.I, S. 158, ber. GVBl.I/01, S. 38), zuletzt geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 23. September 2008 (GVBl.I, S. 202, 207)  soll der Bereich der Schiedsstelle in der Regel nicht mehr als 10.000 Einwohner umfassen. Per 31.12.2010 beträgt die aktuelle Einwohnerzahl der Stadt Lauchhammer 16.828. Demnach sind die bereits in der Stadt Lauchhammer eingerichteten Schiedsstellen weiterzuführen.

 

Laut dem Schiedsstellengesetz werden Schlichtungsverfahren über streitige Rechtsangelegenheiten in der von der Gemeinde eingerichteten Schiedsstellen durchgeführt.

 

Der Stadt Lauchhammer liegen fünf schriftliche Bereitschaftserklärungen zur Mitarbeit für das Ehrenamt vor.

 

 

Zur Wahl vorgeschlagen sind:

 

 

Für die Schiedsstelle 1:

Schiedsstellenbereich Lauchhammer-Mitte, Lauchhammer-Nord, Grünewalde

 

1.              Frau Karin Mehner

              Friedrich-Wolf-Straße 4

              01979 Lauchhammer                                          als Schiedsperson

 

2.              Frau Heike Hein

              Wasserturmstraße 9

              01979 Lauchhammer                                          als stellvertretende Schiedsperson

 

 

 

 

 

 

Für die Schiedsstelle 2:

Schiedsstellenbereich Lauchhammer-West, Lauchhammer-Ost, Lauchhammer-Süd, Kostebrau

 

1.              Frau Margit Weigelt

              Schwarzheider Straße 50

              01979 Lauchhammer                                          als Schiedsperson

 

2.              Herr Günter Schober

              Naundorfer Straße 42

              01979 Lauchhammer                                          als stellvertretende Schiedsperson

 

 

Die bisherigen Schiedspersonen Frau Mehner, Frau Hein und Frau Weigelt haben bereits an Einführungs- und Fortbildungslehrgängen sowie an den jährlichen Dienstberatungen des Amtsgerichtes Senftenberg teilgenommen und verfügen somit über entsprechende Erfahrungen. Die Schiedspersonen erfüllen ihr Ehrenamt verantwortungsbewusst und mit persönlichem Einsatz.

 

Die neu zu wählende stellvertretende Schiedsperson, Herr Schober, hat ebenfalls Erfahrungen in der Konfliktbewältigung als ehrenamtlicher Hilfsschöffe am Amtsgericht Senftenberg sammeln können.

 

Die Schiedsstellen sind sowohl von der Stadt einzurichten als auch von dieser zu unterhalten. Wie bereits in den vergangenen Jahren enthält auch der Haushaltsplan für das Jahr 2011 eine entsprechende Haushaltsstelle.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen                                                                                    nein

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan               [  ] Ja                            [  ] Nein

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2011

davon
2012

davon
2013

davon
2014

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand


 

 

 

 

 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Auszahlung
Einzahlung

 

 

 

 

 

 

Alle Beträge in EUR.

 


Anlagen

keine