Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Beschlussempfehlung:
Die Stadtverordnetenversammlung Lauchhammer beschließt gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 8 BbgKVerf i.V.m. § 26 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg die Verleihung des Ehrenbürgerrechtes der Stadt Lauchhammer posthum an Herrn Heinz-Karl Kummer.
Abstimmungsergebnis:
Mit 4 Ja-Stimmen, 4-Nein-Stimmen und 1 Enthaltung empfiehlt der HA der SVV bei Stimmengleichheit die Beschlussvorlage nicht zur Annahme.
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