Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Entgeltordnung für die Campus-Bibliothek gemäß Anlage.
Sachverhalt
Gemäß § 1 Abs. 3 der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Trägerschaft einer öffentlichen Bibliothek zwischen den Städten Lauchhammer und Schwarzheide vom 10. Dezember 2008 (BV-Nr. 2008/011/V, Beschluss-Nr. 08/12/68) i. V. m. Punkt 2 (Leistungsumfang) des Eckpunktepapiers zu den Verträgen zwischen dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz und der Stadt Lauchhammer sowie zwischen den Städten Lauchhammer und Schwarzheide über die Campus-Bibliothek vom 31.07.2008 (BV-Nr. 2008/038/IV, Beschluss-Nr. 08/07/44) und § 7 des Vertrages zum PPP-Projekt SeeCampus zwischen dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz und der Stadt Lauchhammer über die Campus-Bibliothek vom 05.03.2009 (BV-Nr. 2009/001/V NÖ, Beschluss-Nr. 09/03/09) sind einerseits die Benutzung der Bibliothek und andererseits das dafür zu erhebende Entgelt zu regeln.
Die Texte der Satzung zur Benutzung der Campus-Bibliothek und der Entgeltordnung für die Campus-Bibliothek sind mit dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz abgestimmt und der Stadt Schwarzheide zur Kenntnis gegeben worden.
Finanzielle Auswirkungen: ja
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja [ ] Nein
Alle Beträge in EUR.
Anlagen Entgeltordnung für die Campus-Bibliothek
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