Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Einkauf an der Ortrander Straße“ und die damit verbundene Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 BauGB.
06.06.2013 - Hauptausschuss
Ö 7 -
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
12.06.2013 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 7 -
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)