Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2013/016/V I  

 
 
Betreff: Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit der Bezeichnung "Sondergebiet - Einkauf an der Ortrander Straße"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Planung/Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Pfützner, Frank
Beratungsfolge:
Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss Vorberatung
29.05.2013 
17. Sitzung des Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses      
Hauptausschuss Vorberatung
06.06.2013 
20. Sitzung des Hauptausschusses    
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
12.06.2013 
21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung    
Anlagen:
2013-05-28 Anlage 1 zur BV 2013/016/V I
2013-05-28 Anlage 2 zur BV 2013/016/V I
2013-05-28 Anlage 3 zur BV 2013/016/V I
2013-05-28 Anlage 4 zur BV 2013/016/V I

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Einkauf an der Ortrander Straße“ und die damit verbundene Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 BauGB.

 

 


Sachverhalt

Der Stadtverwaltung Lauchhammer liegt ein Antrag der Firma Konzeptbau Bauträger- und Int. Immobilien GmbH vom 27. Mai 2013 (Anlage 1) vor. Der Bauträger stellt hierbei den Antrag, an der Ortrander Straße ein Einkaufszentrum zu errichten. Aufgrund der Größe ist planungsrechtlich die Ausweisung als Sondergebiet Einkauf nach § 11 Abs. 3 BauNVO (Baunutzungsverordnung) erforderlich, da die Errichtung planungsrechtlich zurzeit nicht möglich ist. Um die Voraussetzungen für eine Baugenehmigungsfähigkeit zu schaffen, muss ein Bauleitplanverfahren, z. B. Bebauungsplan, vorhabenbezogener Bebauungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan durchgeführt werden. Mit Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die Voraussetzungen für eine weitere städtebauliche Entwicklung und die Beseitigung der Funktionsschwächen des Zentrums in Lauchhammer gesichert werden.

 

Grundlagen für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Sanierungsgebiet „Innenstadt Lauchhammer“ sind die Aussagen des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Lauchhammer.

 

Die Schaffung eines zentralen Versorgungsbereiches in Lauchhammer-Mitte ist von besonderer Bedeutung. Die Stadt Lauchhammer verfügt traditionell über kein gewachsenes Zentrum. Es besteht die Chance, ein Hauptgeschäftszentrum in der Innenstadt von Lauchhammer zu entwickeln.

 

Die bereits mit Fördermitteln von Bund, Land und Kommune geschaffenen öffentlichen und privaten Flächen bieten dazu beste Voraussetzungen.

 

Aus stadtplanerischer Sicht ist es wichtig, ein Stadtzentrum zu entwickeln und weiter zu festigen. Aufgrund der demografischen Entwicklung ist die Konzentration von Versorgungsfunktionen von existenzieller Bedeutung. Den notwendigen Beschluss über das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Lauchhammer hat die Stadtverordnetenversammlung am 04. Dezember 2012 gefasst.

 

Auch landespolitisch wird dies so gesehen und eine Entwicklung von Städten und Gemeinden nach innen unterstützt, d. h., die zukünftige Entwicklung sollte nicht auf der Grünen Wiese am Rand der Stadt erfolgen, sondern im Zentrum der Stadt.

 

Plangebiet

Gemarkung:              Lauchhammer

Flur:                            14

Flurstück:              111, 148, 152, 155,154,156, 1712

                            TF 1713

 

Der betroffene Bereich ist im Flächennutzungsplan der Stadt Lauchhammer als gemischte Baufläche bzw. Wohnbaufläche ausgewiesen. Für die Umsetzung des Planungszieles ist im vorhabenbezogenen Bebauungsplan ein Sondergebiet „Einkauf“ nach § 11 BauNVO auszuweisen.

 

Der Flächennutzungsplan der Stadt ist im Parallelverfahren zu ändern, da die Ausweisung im Flächennutzungsplan der Ausweisung im vorhabenbezogenen Bebauungsplan widerspricht.

 

Für die Stadt Lauchhammer entstehen keine Kosten.

 

 

 

 

 

 

Zum bisherigen Verfahrensablauf zu diesem Thema ist Folgendes auszuführen:

 

 

Im Herbst 2012 signalisierte Herr Neuß Ansiedlungsambitionen für ein Einzelhandelszentrum auf privaten Flächen an der Ortrander Straße.

 

Die Beschlussvorlage 2013/006/VI, die diesem Ansinnen Rechnung tragen sollte, wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 20.03.2013 wegen einiger offener Fragen zur Überarbeitung und Diskussion in die Verwaltung bzw. die Arbeitsgruppe Stadtzentrumsbebauung zurückverwiesen.

 

 

In der Beratung mit den Fraktionsvorsitzenden am 29.04.2013 wurde die Problematik ausführlich thematisiert. Unter anderem wurden die Beratungsergebnisse vom 22.04.2013 vorgestellt und erörtert, die in gemeinsamer Diskussion zwischen Verwaltungsspitze und dem Ersteller des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes, Herrn Dr. Kollatz (BBE), sowie Herrn Neuß entstanden sind.

 

 

Im Ergebnis des Meinungsaustausches mit den Fraktionsvorsitzenden wurde verabredet, dass am 14.05.2013 eine gemeinsame Beratung der Arbeitsgruppe Stadtzentrum mit den Fraktionsvorsitzenden und weiteren interessierten Stadtverordneten zum Thema stattfinden soll, an der auch die Teilnahme von Herrn Dr. Kollatz und Herrn Neuß als erforderlich angesehen wurde.

 

 

Das Resultat dieser Beratung vom 14.05.2013, in der alle wichtigen offenen Fragen diskutiert wurden, sah grundsätzlich so aus, dass:

 

a)      die Grundsatzentscheidung, der Stadtzentrumsentwicklung mit der geplanten Ansiedlung vielleicht letztmalig einen Anschub zu geben, von allen 12 anwesenden Stadtverordneten positiv bewertet wurde,
 

b)      mittelfristig Verdrängungseffekte entstehen, konkret bzgl. Marktkauf bzw. Nahversorgung in den Neustädten, das Ziel der Schaffung eines innerstädtischen Hauptgeschäftszentrums aber zumindest mehrheitlich als prioritär angesehen wurde,
 

c)      eine Reihe offener Fragen im weiteren Verfahren zu klären sind, das nach einem etwaig positivem Aufstellungsbeschluss u. a. die Bürgerbeteiligung/Beteiligung der Träger öffentlicher Belange mit anschließendem Abwägungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung und späterem Satzungsbeschluss vorsieht [Klärungsbedürfig sind u. a.: Sicht- und Lärmschutzmaßnahmen, die verkehrs- und medienseitige Erschließung, die Regenentwässerung unter Berücksichtigung der geohydrologischen Verhältnisse.].

 

 

Auf der Basis des konkretisierten Antrages für einen Aufstellungsbeschluss zum „Vorhabenbezogenen Bebauungsplan `Sondergebiet Einkauf an der Ortrander Straße´“ vom 27.05.2013 und den oben dargestellten Erkenntnissen aus den verschiedensten Beratungen wurde die vorliegende, überarbeitete Fassung der Beschlussvorlage 2013/016/V I erstellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen                                          keine

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan               [  ] Ja                            [  ] Nein

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2013

davon
2014

davon
2015

davon
2016

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand


 


 


 


 


 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Auszahlung
Einzahlung


 


 


 


 


 

 

Alle Beträge in EUR.

 


Anlagen

  1. Antrag der Firma Konzeptbau Bauträger- und Int. Immobilien GmbH
  2. Luftbild Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „ Sondergebiet Einkauf an der Ortrander Straße“
  3. Geltungsbereich (Flurkartenauszug) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „ Sondergebiet Einkauf an der Ortrander Straße“
  4. Architektenentwürfe (Blatt 1 bis 6)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2013-05-28 Anlage 1 zur BV 2013/016/V I (929 KB)    
Anlage 3 2 2013-05-28 Anlage 2 zur BV 2013/016/V I (966 KB)    
Anlage 2 3 2013-05-28 Anlage 3 zur BV 2013/016/V I (876 KB)    
Anlage 4 4 2013-05-28 Anlage 4 zur BV 2013/016/V I (1817 KB)