Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2013/013/V I  

 
 
Betreff: Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes Lausitzer Zeitreisen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Planung/Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Pfützner, Frank
Beratungsfolge:
Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss Vorberatung
29.05.2013 
17. Sitzung des Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses      
Hauptausschuss Vorberatung
06.06.2013 
20. Sitzung des Hauptausschusses    
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
12.06.2013 
21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung    
Anlagen:
Anlage zur BV 2013/013/V I

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 1 Abs. 3 BauGB die Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes „Lausitzer Zeitreisen“ und die damit verbundene Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 BauGB.

 


Sachverhalt

 

Die in der Anlage dargestellte Fläche soll als Feriendorf mit einer Größe von 8,0 ha entwickelt werden.

 

Es handelt sich hierbei um das Gelände, welches durch den Lausitzer Wege e.V. genutzt wird.

 

Die zur Verfügung stehende Fläche befindet sich an der Straße am Koynesee und ist über diese verkehrsseitig erschlossen.

 

Der betroffene Bereich ist dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen. Für die Umsetzung des Planungszieles ist in dem einfachen Bebauungsplan ein „Sonstiges Sondergebiet“ (nach § 11 Abs. 1 BauNVO) mit der Zweckbestimmung „Feriendorf“ auszuweisen.

 

Das Plangebiet ist Bestandteil des aufgehobenen Bebauungsplanes „Schmaler See“. Durch die bergbauliche Vorbelastung des Gebietes gibt es Auflagen durch die LMBV. Verschiedene Bereiche sind durch Dritte nicht nutzbar. Aus diesem Grund wurde das Plangebiet auf die Größe beschränkt, die nicht mehr unter Bergaufsicht steht. Diese Verfahrensweise wurde mit dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz abgestimmt.

 

Plangebiet

 

Gemarkung:              Kleinleipisch

Flur:                            4                            Flurstück:               4, 5

Flur:                            5                            Flurstück:               59,60 (TF)

 

Das geplante Vorhaben kann gemäß § 8 Abs. 2 BauGB nicht aus den bisherigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt werden. Der Flächennutzungsplan ist gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.

 

Für die Erarbeitung des einfachen Bebauungsplanes entstehen der Stadt Lauchhammer keine Kosten.

 


 

Finanzielle Auswirkungen                                                        nein

 

 


Anlagen

 

Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes „Lausitzer Zeitreisen“

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur BV 2013/013/V I (240 KB)