Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 1 Abs. 3 BauGB die Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes „Lausitzer Zeitreisen“ und die damit verbundene Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 BauGB.
Sachverhalt
Die in der Anlage dargestellte Fläche soll als Feriendorf mit einer Größe von 8,0 ha entwickelt werden.
Es handelt sich hierbei um das Gelände, welches durch den Lausitzer Wege e.V. genutzt wird.
Die zur Verfügung stehende Fläche befindet sich an der Straße am Koynesee und ist über diese verkehrsseitig erschlossen.
Der betroffene Bereich ist dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen. Für die Umsetzung des Planungszieles ist in dem einfachen Bebauungsplan ein „Sonstiges Sondergebiet“ (nach § 11 Abs. 1 BauNVO) mit der Zweckbestimmung „Feriendorf“ auszuweisen.
Das Plangebiet ist Bestandteil des aufgehobenen Bebauungsplanes „Schmaler See“. Durch die bergbauliche Vorbelastung des Gebietes gibt es Auflagen durch die LMBV. Verschiedene Bereiche sind durch Dritte nicht nutzbar. Aus diesem Grund wurde das Plangebiet auf die Größe beschränkt, die nicht mehr unter Bergaufsicht steht. Diese Verfahrensweise wurde mit dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz abgestimmt.
Plangebiet
Gemarkung: Kleinleipisch Flur: 4 Flurstück: 4, 5 Flur: 5 Flurstück: 59,60 (TF)
Das geplante Vorhaben kann gemäß § 8 Abs. 2 BauGB nicht aus den bisherigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt werden. Der Flächennutzungsplan ist gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.
Für die Erarbeitung des einfachen Bebauungsplanes entstehen der Stadt Lauchhammer keine Kosten.
Finanzielle Auswirkungen nein
Anlagen
Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes „Lausitzer Zeitreisen“
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||