Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB die Aufhebung des Bebauungsplanes „Schmaler See“.
Sachverhalt
Der Aufstellungsbeschluss für das Plangebiet „Schmaler See“ wurde in der öffentlichen Sitzung am 07. Dezember 2005 durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer gefasst. Nachfolgend wurden laut § 13 BauGB die erste und die zweite Änderung des Bebauungsplanes beschlossen.
Im Planverfahren werden alle Träger öffentlicher Belange lt. § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.
Nach den neuesten Erkenntnissen über den Grundwasserwiederanstieg bei der LMBV werden zwischenzeitlich alle Kippenflächen erneut geotechnisch untersucht. Auf der Basis von Einschätzungen durch Sachverständige und der anschließenden Erörterung im Rahmen berufener Arbeitsgruppen wurden die Sperrbereiche neu bewertet. Die gesperrten Bereiche werden in zwei Kategorien eingeteilt. Die LMBV unterscheidet zum einen Flächen, die für eine jegliche Nutzung durch Dritte untersagt sind, und Flächen, die unter festgelegten Bedingungen zur landwirtschaftlichen Bewirtschaftung nutzbar sind.
Diese Aussage der LMBV bedeutet, dass das Konzept für die Umsetzung des Museumsdorfes nicht durchführbar ist. Viele Sondergebiete mit ihren unterschiedlichen Nutzungen im Plangebiet dürfen nicht betreten werden. Eine Bebauung dieser Sondergebiete ist aus bergbaulicher Sicht bis auf weiteres nicht möglich.
In einem gemeinsamen Gespräch zwischen der unteren Bauaufsichtsbehörde, dem Kreisplanungsamt, dem Amt für Forstwirtschaft, dem Lausitzer Wege e. V. und der Stadt Lauchhammer wurde dieses Thema am 19. April 2013 beraten. Es wurde empfohlen, den Bebauungsplan „Schmaler See“ aufzuheben, da sich die verbindlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht umsetzen lassen.
Es sollte nur für die Flächen, die nicht bergbaulich belastet sind, ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Damit ist dann eine planungsrechtliche Sicherheit für die Nutzung bzw. Betreibung der Flächen gegeben.
Der oben genannte Grund lässt objektiv nicht zu, dass die Flächen als Sondergebiet „Museumsdorf“ genutzt werden können. Daher ist der Bebauungsplan (Beschluss-Nr. 05/12/76) und alle nachfolgenden Beschlüsse mit dieser Nutzung aufzuheben.
08/03/04 2005/053/IV 1.E. Bebauungsplan "Schmaler See" hier: Abwägung 08/03/05 2005/053/IV 2.E. Bebauungsplan "Schmaler See" hier: Satzung 09/06/16 2005/053/IV 1.Ä.z.2.E. Bebauungsplan "Schmaler See" hier: 1. Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB 10/09/24 2005/053/IV Bebauungsplan „Schmaler See“ 1.E.z.1.Ä.d.2.E. hier: Abwägung zur 1. Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB 10/09/25 2005/053/IV Bebauungsplan „Schmaler See“1.Ä.d.2.E. 2.E.z.1.Ä.d.2.E. hier: Satzung zur 1. Änderung nach § 13 BauGB 12/06/20 2005/053/IV 2.Ä. I Bebauungsplan „Schmaler See“ hier: 2. Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
Finanzielle Auswirkungen nein
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