Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Liebenwerdaer Straße, Lauchhammer-Süd“ und die damit verbundene erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 BauGB.
15.02.2012 - Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss
Ö 6 - ungeändert beschlossen
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
22.02.2012 - Hauptausschuss
Ö 8 - ungeändert beschlossen
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
29.02.2012 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 8 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 12/02/09
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)