Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2012/004/V  

 
 
Betreff: Beitrittsbeschluss der Stadt Lauchhammer zum neu zu gründenden Tourismusverband "Lausitzer Seenland" e. V. als Gründungsmitglied
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:1. Bürgermeister
2. von Schroedel-Siemau
Federführend:Amt III Bearbeiter/-in: von Schroedel-Siemau, Manuela
Beratungsfolge:
Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss Vorberatung
20.02.2012 
12. Sitzung des Gesundheits-, Sozial-, Bildungs-, Kultur-, Jugend- und Sportausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
22.02.2012 
15. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
29.02.2012 
16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (12/02/07)

Die Stadt Lauchhammer tritt als Gründungsmitglied dem Tourismusverband Lausitzer Seenland e. V. unter der Voraussetzung bei, dass von der Stadt Lauchhammer mit der Mitgliedschaft in demselben keine Mitgliedsbeiträge für den aufzulösenden Tourismusverein Lausitzer Seen e. V. mehr zu leisten sind.

 


Sachverhalt

Im Zuge der Neustrukturierung der touristischen Strukturen im Lausitzer Seenland werden der  TGG Lausitzer Seenland (Sachsen) und der Tourismusverein Lausitzer Seen e. V.  (Brandenburg) aufgelöst. Am 02.04.2012 soll der neue, länderübergreifende Tourismusverband „Lausitzer Seenland“ e. V. gegründet  werden, der übergangslos die Arbeit der bisherigen Tourismusvereine weiterführen wird.

 

Die Stadt  Lauchhammer war/ist bis zu dessen Auflösung Mitglied im Tourismusverein „Lausitzer Seen“ e. V. Die Auflösung des Vereins soll voraussichtlich zum 30.04.2012 erfolgen.

 

Aufgrund der Bedeutung der zukünftigen Entwicklung des Lausitzer Seenlandes, auch für die Stadt Lauchhammer, ist daher eine Mitgliedschaft im neuen Tourismusverband  „Lausitzer Seenland“ e. V. anzustreben. Die Stadt Lauchhammer will als Gründungsmitglied aktiv einen Beitrag zur touristischen Entwicklung der Region leisten.

 

Kosten

 

Die bisherigen Leistungen an den Tourismusverein „Lausitzer Seen“ e. V. beliefen sich auf  3.455,20 Euro Mitgliedsbeitrag und 2.880,00 Euro Zusatzbeitrag lt. vertraglicher  Vereinbarung (in Summe: 6.335,20 Euro).

 

Mit Beschluss der Satzung für den Tourismusverband „Lausitzer Seenland“ e. V. hat  die Stadt Lauchhammer folgenden Kosten zu tragen:

 

Der Mitgliedsbeitrag: 0,50 € pro Einwohner auf Basis des Einwohnerstandes Stichtag 31.12. des Vorjahres. Auf Basis Einwohnerzahl Stand 31.12.2011 – 16.531 Einwohner -  wäre dies ein Jahresmitgliedsbeitrag in Höhe von  8.265,50 Euro.

 

Für das Jahr 2012 ist von folgender Belastung auszugehen:

 

Evtl. Mitgliedsbeitrag/Zusatzbeitrag für den Zeitraum

vom 01.01. bis zum 30.04.2012 (voraussichtliches

Auflösungsdatum Tourismusverein  „Lausitzer Seen“ e. V.):                                          2.112,00 €

 

Anteiliger Mitgliedsbeitrag ab Gründungsdatum 02.04.2012

bis 31.12.2012 für Tourismusverband „Lausitzer Seenland“ e. V.:                            6.199,00 €

 

Summe:                                                                                                                              8.311,00 €

 

Dies wäre ein Mehrbedarf zu geplanten Summe von 1.975,80 €.

 

 

 

Ab dem Jahr 2013 wäre dann der volle Mitgliedsbeitrag für den Tourismusverband „Lausitzer Seenland“ e. V. auf Basis der jeweiligen Einwohnerzahlen zu leisten.

 

Der zu planende Mitgliedsbeitrag  im Vergleich zum bisher zu leistenden Mitgliedsbeitrag/Zusatzbeitrag  würde planerisch  ca. um 1.930,00 € steigen. Die tatsächliche Mehrbelastung ist abhängig von der jeweils zur Berechnung heranzuziehenden Einwohnerzahl.

 

 


Finanzielle Auswirkungen                            ja

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan               [ X] Ja              (Teilsumme geplant)              [  ] Nein

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

575.1.01.01

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

011006

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

529100

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2012

davon
2013

davon
2014

davon
2015

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand


 

 

 

 

+ 1.975,80

 

 

 

            8.265,50

 

 

 

             8.265,50

 

 

 

            8.265.50  

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Auszahlung
Einzahlung

 

 

 

 

 

 

Alle Beträge in EUR.

 


Anlagen