Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 67 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg die Haushaltssatzung der Stadt Lauchhammer für das Haushaltsjahr 2012 einschließlich des Haushaltssicherungskonzeptes.
Sachverhalt
Die am 07.12.2011 beschlossene Haushaltssatzung für 2012 weist einen Fehlbetrag aus Vorjahren in Höhe von 2.619.885 € auf. Damit ist der Haushaltsausgleich gemäß § 63 Abs. 4 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg nicht erreicht und ein Haushaltssicherungs-konzept aufzustellen.
Im Rahmen des Insolvenzabschlusses der KWBG Lauchhammer mbH i. I. ist die Stadt Lauchhammer verpflichtet, zur Sicherung eines Darlehensvertrages der KWBG Lauchhammer mbH i. I. mit der DKB eine Ausfallbürgschaft in Höhe von 1 Mio. € zu übernehmen.
Die kommunalaufsichtsrechtliche Genehmigung dieser Bürgschaft setzt den Nachweis der dauernden Leistungsfähigkeit der Stadt voraus, d. h., das Rechtsgeschäft steht im Einklang mit der Verpflichtung zum Haushaltsausgleich.
Mit dem vorliegenden Haushaltsbeschluss wird diese Voraussetzung erfüllt.
Finanzielle Auswirkungen
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ ] Nein
Alle Beträge in EUR.
Anlagen
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