Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass von besonderen Ereignissen an Sonn- und Feiertagen in der Stadt Lauchhammer gemäß der Anlage 1.
Sachverhalt
Gemäß § 5 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes (BbgLöG) kann mittels ordnungsbehördlicher Verordnung festgesetzt werden, dass Verkaufsstellen aus Anlass von besonderen Ereignissen an jährlich höchstens sechs Sonn- und Feiertagen von 13 Uhr bis 20 Uhr geöffnet sein dürfen.
Seitens der Gewerbetreibenden des neu bebauten Einkaufsbereiches in Lauchhammer-Süd erfolgte die Bitte, zwei weitere Sonntage zur Öffnung der Verkaufsstellen freizugeben. Die Geschäftsinhaber möchten mit der Organisation eines Frühlings- und Herbstfestes die Attraktivität ihres Standortes erhöhen.
In der bisherigen Verordnung waren drei verkaufsoffene Sonntage freigegeben, so dass die beantragten zwei weiteren Sonntage möglich sind.
Der ursprüngliche Text der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass von besonderen Ereignissen an Sonn- und Feiertagen in der Stadt Lauchhammer vom 4. September 2008 wurde lediglich im § 2 geändert:
1. am Sonntag vor dem Ostersonntag anlässlich des Frühlingsfestes 2 am Sonntag während des Stadtfestes 3. am letzten Sonntag im September anlässlich des Herbstfestes 4. am 1. Adventssonntag anlässlich des Weihnachtsmarktes 5. am 4. Adventssonntag anlässlich des Lichterfestes, jedoch nicht,
Aus Praktikabilitätsgründen wird die Verordnung neu gefasst.
Eine räumliche Einschränkung des Geltungsbereiches ist nicht vorgesehen, um allen Verkaufsstellen im Stadtgebiet diese Möglichkeit einzuräumen.
Arbeitsschutzrechtliche Belange sind eindeutig im § 10 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes geregelt.
Finanzielle Auswirkungen nein
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ ] Nein
Alle Beträge in EUR.
Anlagen
1. Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass von besonderen Ereignissen an Sonn- und Feiertagen in der Stadt Lauchhammer 2. Schreiben des AWG – ModeCenter Lauchhammer vom 17.01.2012
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