Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2012/007/V  

 
 
Betreff: Übernahme einer Ausfallbürgschaft für die KWBG Lauchhammer mbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:1. Bürgermeister
2. Pohlenz
Federführend:Bürgermeister Bearbeiter/-in: Thielicke, Karina
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Vorberatung
16.02.2012 
12. Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
22.02.2012 
15. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
29.02.2012 
16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (12/02/06)
Anlagen:
Ausfallbürgschaft-14-2-2012

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt für den Fall, dass die Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft, Niederlassung Cottbus, der Kommunalen Wohnungs- und Baugesellschaft Lauchhammer mbH einen Kredit auf der Grundlage eines entsprechenden Kreditvertrages gewährt, die Übernahme einer Ausfallbürgschaft für die Ansprüche der Deutschen Kreditbank Aktiengesellschaft aus diesem Kreditvertrag in Höhe von einer Million Euro.

 


Sachverhalt

Seit 01.01.2000 läuft über das Vermögen der Kommunalen Wohnungs- und Baugesellschaft Lauchhammer mbH (KWBGL) ein vom Amtsgericht Cottbus eingeleitetes Insolvenzverfahren mit dem Ziel der Sanierung der Gesellschaft. Mit dem nunmehr existierenden Insolvenzplanentwurf, erstellt durch die Kanzlei Klein.Rechtsanwälte im Auftrag der Stadt Lauchhammer als alleinige Gesellschafterin, liegen die notwendigen Voraussetzungen für eine Fortführung des Unternehmens vor. Die entsprechenden formellen Beschlüsse wurden bereits durch die Stadtverordneten-versammlung am 13.09.2011 gefasst.

 

Der Insolvenzplan sieht vor, dass die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) sowie die Deutsche Kreditbank AG (DKB) jeweils einen Kredit zur Finanzierung und Sanierung des Unternehmens bereitstellen. Damit sollen im Wesentlichen die  Sicherheiten der absonderungsberechtigten Bankkreditgläubiger abgelöst, weitere Investitionen durchgeführt und Umlaufmittel zur Verfügung gestellt werden.

 

Die DKB fordert als Sicherheit und Grundvoraussetzung für ihr lt. Insolvenzplan vorgesehenes  Engagement eine Ausfallbürgschaft der  Stadt Lauchhammer in Höhe von 1 Mio. € zugunsten der KWBG Lauchhammer mbH.

 

Gemäß § 75 Abs. 2 in Verbindung mit § 92 Abs. 2 Ziffer 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg sind Bürgschaften für eine städtische Eigengesellschaft (Stadt als alleiniger Gesellschafter) zulässig.

 

Sie bedürfen gemäß § 75 Abs. 5 der Kommunalverfassung der Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde.

 

Die haushalterischen Voraussetzungen für eine Genehmigung sind mit der Beschlussfassung über die BV 2012/006/V „Neufassung der Haushaltssatzung der Stadt Lauchhammer für das Haushaltsjahr 2012“ geschaffen.

 

Anlage

Entwurf Ausfallbürgschaftserklärung


Finanzielle Auswirkungen              ja (ergeben sich aus dem Rechtsgeschäft an sich)

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan               [  ] Ja                            [  ] Nein

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2011

davon
2012

davon
2013

davon
2014

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand


 

 

 

 

 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Auszahlung
Einzahlung

 

 

 

 

 

 

Alle Beträge in EUR.


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Ausfallbürgschaft-14-2-2012 (11 KB)