Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Liebenwerdaer Straße, Lauchhammer-Süd“ und die damit verbundene erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 BauGB.
Sachverhalt Die Satzung für das Plangebiet wurde am 17.10.1996 durch das Landesamt für Bauen, Bautechnik und Wohnen genehmigt. Ziel des Bebauungsplanes war es, den Wirtschaftsstandort Lauchhammer zu stärken, in dem Flächen für Gewerbebetriebe ausgewiesen werden.
Aufgrund des bergbaulich bedingten Grundwasserwiederanstieges und der vorhandenen Baugrundverhältnisse an einigen im Flächennutzungsplan vorgesehenen gewerblichen Bauflächen stehen diese gegenwärtig für eine gewerbliche Nachnutzung nicht zur Verfügung. Um dennoch Möglichkeiten zur Ansiedlung von Gewerbebetrieben zu schaffen, ist die Stadt Lauchhammer gehalten, die Ausweisung neuer bzw. die Erweiterung bestehender Gewerbegebiete zu prüfen.
Aufgrund der günstigen Verkehrserschließung durch die Straße „An der Schwarzen Elster“ bietet sich die Erweiterung des Gewerbegebietes Liebenwerdaer Straße geradezu an.
In der Vergangenheit wurde die Erweiterung des Gewerbegebietes Liebenwerdaer Straße aufgrund ungünstiger Baugrundbedingungen verworfen. Im Gebiet ist mit anstehenden Torflinsen zu rechnen. Die sich daraus ergebenden erhöhten Gründungskosten bzw. Mehrkosten zur Baugrundverbesserung am Standort für künftige Investoren sind nach derzeitigen Erkenntnissen jedoch überschaubar und sollten kein Hindernis zur Erweiterung des Gewerbegebietes Liebenwerdaer Straße darstellen.
Finanzielle Auswirkungen: nein
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ ] Nein
Alle Beträge in EUR.
Anlagen
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