Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Beantragung von Fördermitteln für notwendige Bauinvestitionen aus der Richtlinie zur Förderung an Schulen in öffentlicher Trägerschaft (RL KIP II – Bildung – Schule) sowie die Einstellung der dafür notwendigen Eigenanteile in die Haushaltspläne 2022, 2023 und 2024 für die Grundschulen wie folgt:
Europaschule
Maßnahme:
Ertüchtigung der Elektroanlage einschließlich Gefahrenmeldeanlage und
Sicherheitsbeleuchtung, Umsetzung des baulichen
Brandschutzes nach Genehmigung durch die untere Bauaufsicht.
Gesamtkosten: 1.320.000 € Eigenanteil 30%: 396.000 €
Waldschule
Maßnahme:
Ertüchtigung der Elektroanlage einschließlich Gefahrenmeldeanlage, Beleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung. Umsetzung des baulichen Brandschutzes nach Genehmigung durch die untere Bauaufsichtsbehörde und unter Berücksichtigung der zu erwartenden denkmalrechtlichen Auflagen.
Gesamtkosten: 970.000 € Eigenanteil 30%: 291.000 €
Gartenschule.
Maßnahme:
Ertüchtigung der Elektroanlage einschließlich Gefahrenmeldeanlage und Sicherheitsbeleuchtung. Umsetzung des baulichen Brandschutzes nach Genehmigung durch die untere Bauaufsicht.
Gesamtkosten: 500.000 € Eigenanteil 30%: 150.000 €
Die Maßnahmen dienen der Sicherstellung der Aufrechterhaltung des Schulbetriebs aufgrund notwendiger Realisierungsmaßnahmen im Bereich Brandschutz.
Die Eigenanteile sind für die Jahre 2022, 2023 und 2024 in den Haushalt verpflichtend aufzunehmen. Bei Bewilligung der Fördermittel sind die o. g. Maßnahmen zwingend durchzuführen.