Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Antragstellung von Fördermitteln aus der Förderrichtlinie zur Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten „STARK“ für die konzeptionelle Begleitung und für Personalkosten im Rahmen der Fördermittelantragstellung, Durchführung und Betreibung von Maßnahmen im Rahmen der Förderrichtlinie Strukturentwicklung zum Lausitzer Braunkohlerevier Land Brandenburg/Lausitzprogramm 2038.
27.05.2021 - Finanzausschuss
Ö 11 - ungeändert beschlossen
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
02.06.2021 - Hauptausschuss
Ö 13 - ungeändert beschlossen
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
Entscheidung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BbgKVerf über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 11.03.2021