Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 63 Absatz 5 Satz 4 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Lauchhammer für das Haushaltsjahr 2016 einschließlich der Folgejahre.
09.12.2015 - Hauptausschuss
Ö 5 - ungeändert beschlossen
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
16.12.2015 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 6 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 15/12/53
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)