Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2015/040/VI  

 
 
Betreff: Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt Lauchhammer (Schulbezirkssatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Bildung, Soziales und Bürgerservice Bearbeiter/-in: von Schroedel-Siemau, Manuela
Beratungsfolge:
Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss Vorberatung
07.12.2015 
7. Sitzung des Sozial-, Gesundheit-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
09.12.2015 
7. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
16.12.2015 
9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (15/12/55)
Anlagen:
2015-11-16 Anlage 1 BV 2015/040/VI (PDF)
2015-11-03 Anlage 2 BV 2015/040/VI (PDF)

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Neufassung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt Lauchhammer (Schulbezirkssatzung) gemäß Anlage 1.

 


Sachverhalt

 

Die Stadt Lauchhammer hat auf der Grundlage des § 106 Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG) im Rahmen ihrer Zuständigkeit gemäß § 100 BbgSchulG ihr gesamtes Gebiet Schulbezirken zuzuordnen. Werden Überschneidungsgebiete gebildet, so ist die Zuweisung zu den zuständigen Grundschulen durch den Schulträger vorzunehmen und hierdurch die Sicherstellung eines geordneten Schulbetriebes gemäß § 103 BbgSchulG i. V. m. den Verwaltungsvorschriften über die Unterrichtsorganisation (VV Unterrichtsorganisation) herbeizuführen.

 

Die in der bisher aktuellen Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt Lauchhammer – Schulbezirkssatzung – in der Fassung der 3. Änderung vom 06. Dezember 2012 definierte Zuordnung des Überschneidungsgebietes ÜG 1 Gartenschule Lauchhammer-West/ Europaschule Lauchhammer zur Europaschule zur Wahrung eines geordneten Schulbetriebes nach den gesetzlichen Bestimmungen ist auf Grund der Entwicklung der Einschulungszahlen nicht mehr notwendig und damit aufzuheben.

Die Klassenbildung an der Gartenschule Lauchhammer-West ist bei Zuordnung der Kinder aus dem ÜG 1 unproblematisch möglich.

 

Die Entwicklung der Schülerzahlen und die Klassenbildung unter Wahrung eines ordnungsgemäßen Schulbetriebes sind in der Anlage 2  - Entwicklung der Schülerzahlen Schuljahr 2016/ 2017 bis 2021/2022 bei Änderung der Zuordnung Überschneidungsgebiet

Ü 1 - dargestellt.

 

In diesem Zusammenhang ist die Neufassung der Schulbezirkssatzung nötig.

 

In der Neufassung der Schulbezirkssatzung wird die Zuweisung der Überschneidungsgebiete nicht mehr per Satzung erfolgen, um die Anwendung der Schulbezirkssatzung zukünftig längerfristig zu sichern. Damit entfällt auch die satzungsgemäße Zuordnung des Überschneidungsgebietes ÜG 2 Waldschule Lauchhammer-Ost/ Europaschule Lauchhammer an die Europaschule.

Die Kinder des Überschneidungsgebietes ÜG 2 werden jedoch weiterhin bei der Europaschule verbleiben.

 

Die Zuweisung für beide Überschneidungsgebiete erfolgt dann schuljährlich entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen und Notwendigkeiten auf Grund der Schülerzahlen durch den Schulträger. Die Bekanntmachung der zuständigen Grundschulen erfolgt rechtzeitig im Rahmen des Anmeldeverfahrens.

 

Die Schulkonferenzen der 3 Grundschulen sind gemäß § 91 Absatz 3 Ziffer beteiligt. Ihre Stellungnahme über die Neufassung der Schulbezirkssatzung ist bis zum 24.11.2015 abzugeben.

 


Finanzielle Auswirkungenkeine

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [  ] Ja[  ] Nein

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2015

davon
2016

davon
2017

davon
2018

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand


 


 


 


 


 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung


 


 


 


 


 

 

Alle Beträge in EUR.

 

 


Anlagen

Anlage 1: Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt Lauchhammer
                (Schulbezirkssatzung)

Anlage 2: Entwicklung der Schülerzahlen Einschulungen 2016/17 bis 2021/22

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2015-11-16 Anlage 1 BV 2015/040/VI (PDF) (99 KB)    
Anlage 2 2 2015-11-03 Anlage 2 BV 2015/040/VI (PDF) (47 KB)