Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt den Beginn der „Vorbereitenden Untersuchungen“ gemäß § 141 Abs. 3 BauGB für die in Lauchhammer-Mitte gelegenen Siedlungen des mehrgeschossigen Wohnungsbaus in den Neustädten I, II und III.
Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes ist in der Anlage dargestellt. Aufgrund der Lage der Wohnsiedlungen handelt es sich nicht um eine durchgehende Fläche.
Mit der Durchführung der „Vorbereitenden Untersuchungen“ wird die ews Stadtsanierungsgesellschaft mbH, Grünberger Straße 26c, 10245 Berlin beauftragt.
Sachverhalt
Die Stadt Lauchhammer hat Städtebaufördermittel im Rahmen des Bund-Länder-Programmes „Stadtumbau-Ost“ beantragt. Ziel ist die weitere städtebauliche Entwicklung von Lauchhammer, insbesondere der Gebiete des mehrgeschossigen Wohnungsbaus in den Neustädten I, II und III durch Aufwertungs- und Rückbaumaßnahmen.
Voraussetzung für den Einsatz der Mittel ist die förmliche Festlegung des Gebietes als Sanierungsgebiet gemäß § 142 BauGB. Grundlage dafür ist die Erstellung „Vorbereitender Untersuchungen“ gemäß § 141 Abs. 3 BauGB, um ausreichende Beurteilungsunterlagen zu gewinnen.
Im Zuge der Erarbeitung der „Vorbereitenden Untersuchungen“ ist die erforderliche Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen (Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige Betroffene) gemäß § 137 BauGB sowie die Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger (Träger öffentlicher Belange) gemäß § 139 BauGB durchzuführen.
Im Ergebnis ist der Satzungsbeschluss zu begründen.
Das Ziel des bisherigen Sanierungsgebietes „Neustadt I, II und III in Lauchhammer-Mitte“ bestand nur im Rückbau von Gebäuden und baulichen Anlagen. Eine inhaltliche Aktualisierung, verbunden mit einer Präzisierung der Gebietskulisse, ist daher notwendig.
Die vorhandenen Planungen der Stadt Lauchhammer, wie das INSEK 2030 und die aktualisierte Stadtumbaustrategie (beide Stand 2015), bilden eine wichtige Grundlage für die „Vorbereitenden Untersuchungen“.
Das Untersuchungsgebiet besitzt eine Größe von ca. 100 ha.
Dieser Beschluss ist gemäß § 141 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu geben. Dabei ist auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB hinzuweisen.
Finanzielle Auswirkungenja
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja[ ] Nein
Sachkonto:E448010 Erstattung Bund E448100 Erstattung Land A543109 Ausgaben
Alle Beträge in EUR. Anlagen Plan der Abgrenzung des Untersuchungsgebietes, in welchem die „Vorbereitenden Untersuchungen“ durchgeführt werden
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