Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2015/047/VI  

 
 
Betreff: Ortsbeiratsbudget
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Rother, Jörg
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
09.12.2015 
7. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
16.12.2015 
9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (15/12/59)

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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 46 Abs. 4 BbgKVerf den Ortsbeiräten der Stadt Lauchhammer ein eigenes Ortsbeirats-Budget zur Verfügung zu stellen.

 

Der Ortsbeirat Grünewalde erhält 650,00 Euro pro Jahr.

Der Ortsbeirat Kleinleipisch erhält 400,00 Euro pro Jahr.
Der Ortsbeirat Kostebrau erhält 300,00 Euro pro Jahr.

 

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Sachverhalt

 

Jedem Ortsbeirat kann gemäß § 46 Abs. 4 BbgKVerf  u. a. zur Förderung von Vereinen und Verbänden, zur Förderung und für die Durchführung von Veranstaltungen der Heimatpflege, des Brauchtums und der Fremdenverkehrsentwicklung sowie Ehrungen und Jubiläen ein eigenes Ortsbeirats-Budget zur Verfügung gestellt werden. Dessen Höhe bemisst sich vorschlagsweise auf 0,50 Euro pro Einwohnerin beziehungsweise Einwohner jährlich.

 

Auf der Basis des Antrages des Kostebrauer Ortsvorstehers Herrn Thieme wurde der Beschlussvorschlag nach Recherche bei anderen Kommunen (Stadt Senftenberg) vorbereitet.

 

Ortsbeirat Grünewalde

-          Aktuelle Einwohnerzahl (nur Hauptwohnung) am 17.11.2015:   1.284
                                                          vorgeschlagenes Budget: 650,00 Euro

 

Ortsbeirat Kleinleipisch

-          Aktuelle Einwohnerzahl (nur Hauptwohnung) am 17.11.2015: 770
                                                          vorgeschlagenes Budget: 400,00 Euro
 

Ortsbeirat Kostebrau

-          Aktuelle Einwohnerzahl (nur Hauptwohnung) am 17.11.2015: 520
                                                          vorgeschlagenes Budget: 300,00 Euro
 

Gesamt:     1.350,00 Euro

 

 

Die Abrechnung soll quartalsweise erfolgen. Die Belege werden nach Einreichung bei der Stadtverwaltung auf sachliche und rechnerische Richtigkeit geprüft. Die Auszahlung erfolgt auf das Privatkonto der Ortsvorsteher.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen   ja

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [  ] Ja  [ x ] Nein

 

Produkt:

111.1.00

111.1.00

111.1.00

 

 

 

 

Kostenträger:

111.1.00.02 (Ortsbeirat Grünewalde)

111.1.00.03 (Ortsbeirat Kostebrau)

111.1.00.04 (Ortsbeirat Kleinleipisch)

 

 

 

 

Kostenstelle:

011006

011006

011006

 

 

 

 

Sachkonto:

549100

549100

549100

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2016

davon
2017

davon
2018

davon
2019

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand


 

 

 

1.350,00
 

 

 

1.350,00
 

 

 

1.350,00
 

 

 

1.350,00
 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung


 


 


 


 


 

Alle Beträge in EUR.

 

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