Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 1. Änderungssatzung der Hundesteuersatzung der Stadt Lauchhammer vom 25.10.2004 gemäß Anlage.
Sachverhalt
Im Zusammenhang mit der Gewährung von finanziellen Hilfen aus dem Ausgleichsfonds gemäß § 16 BbgFAG hat das Land Brandenburg im Festsetzungsbescheid vom 17. Juni 2015 eine Reihe von Nebenbestimmungen definiert, über die die Stadtverordneten bereits informiert wurden.
Im Punkt 4.3. des Festsetzungsbescheides wurde u.a. die Überprüfung und Neubeschlussfassung der Hundesteuersatzung festgeschrieben. Sie wurde letztmalig am 20. Oktober 2004 beschlossen und gilt seit 2005.
Eine im Vorfeld der neuen Beschlussfassung vorgenommene regionale Analyse hat ergeben, dass die aktuell geltenden Steuersätze in Lauchhammer niedriger als in den größeren Städten des Landkreises OSL sind. Insbesondere fällt auf, dass auf eine Staffelung für den zweiten und den dritten Hund, wie sie allgemein üblich ist, in Lauchhammer bisher komplett verzichtet wurde.
Die Verwaltung schlägt deshalb in Anlehnung an die Steuersätze der Stadt Senftenberg ab 01. Januar 2016 anstelle des bisher geltenden Steuersatzes in Höhe von 46,00 Euro je Hund und Kalenderjahr die in der 1. Änderungssatzung der Hundesteuersatzung der Stadt Lauchhammer vom 25. Oktober 2004 (Anlage) aufgeführten Steuersätze vor.
Der Steuersatz für gefährliche Hunde bleibt bestehen. Die Regelungen des § 9 „Steuerermäßigung“ bleiben ebenfalls bestehen.
Finanzielle Auswirkungenja
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja[ ] Nein
Alle Beträge in EUR.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||