Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - IV/044/2004 1.Ä.  

 
 
Betreff: Hundesteuersatzung der Stadt Lauchhammer vom 25.10.2004
hier: 1. Änderungssatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB II Finanzbuchhaltung Bearbeiter/-in: Lehner, Frank
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Vorberatung
01.12.2015 
7. Sitzung des Finanzausschusses      
Hauptausschuss Vorberatung
09.12.2015 
7. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
16.12.2015 
9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (15/12/54)
Anlagen:
Anlage zur BV IV/044/2004 1.Ä.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 1. Änderungssatzung der Hundesteuersatzung der Stadt Lauchhammer vom 25.10.2004 gemäß Anlage.

 


Sachverhalt

 

Im Zusammenhang mit der Gewährung von finanziellen Hilfen aus dem Ausgleichsfonds gemäß § 16 BbgFAG hat das Land Brandenburg im Festsetzungsbescheid vom

17. Juni 2015 eine Reihe von Nebenbestimmungen definiert, über die die Stadtverordneten bereits informiert wurden.

 

Im Punkt 4.3. des Festsetzungsbescheides wurde u.a. die Überprüfung und Neubeschlussfassung der Hundesteuersatzung festgeschrieben. Sie wurde letztmalig am

20. Oktober 2004 beschlossen und gilt seit 2005.

 

Eine im Vorfeld der neuen Beschlussfassung vorgenommene regionale Analyse hat ergeben, dass die aktuell geltenden Steuersätze in Lauchhammer niedriger als in den größeren Städten des Landkreises OSL sind. Insbesondere fällt auf, dass auf eine Staffelung für den zweiten und den dritten Hund, wie sie allgemein üblich ist, in Lauchhammer bisher komplett verzichtet wurde.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb in Anlehnung an die Steuersätze der Stadt Senftenberg ab 01. Januar 2016 anstelle des bisher geltenden Steuersatzes in Höhe von 46,00 Euro je Hund und Kalenderjahr die in der 1. Änderungssatzung der Hundesteuersatzung der Stadt Lauchhammer vom 25. Oktober 2004 (Anlage) aufgeführten Steuersätze vor.

 

Der Steuersatz für gefährliche Hunde bleibt bestehen.

Die Regelungen des § 9 „Steuerermäßigung“ bleiben ebenfalls bestehen.

 


Finanzielle Auswirkungenja

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja[  ] Nein

 

Produkt:

611.1.00

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

611.1.01.01

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

211006

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

403200

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2016

davon
2017

davon
2018

davon
2019

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand

 

 

29.600,00
 

 


 

7.400,00


 

7.400,00


 

7.400,00


 

7.400,00

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung


 


 


 


 


 

 

Alle Beträge in EUR.


Anlagen

1. Änderungssatzung der Hundesteuersatzung der Stadt Lauchhammer vom 25.10.2004

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur BV IV/044/2004 1.Ä. (42 KB)