Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange (lt. § 1 Abs. 7 BauGB) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Einkauf an der Ortrander Straße“.
29.01.2014 - Hauptausschuss
Ö 4 - ungeändert beschlossen
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
12.02.2014 - Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss
Ö 6 - abgelehnt
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
19.02.2014 - Hauptausschuss
Ö 6 - ungeändert beschlossen
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
26.02.2014 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 8 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 14/02/08
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
KWBG Lauchhammer mbH i. I.
hier: Aufhebung des Beschlusses über eventuelle Forderungen an die Gesellschafterin aus der Gläubigerversammlung vom 13.01.2012