Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2013/016/V III  

 
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit der Bezeichnung "Sondergebiet - Einkauf an der Ortrander Straße"
hier: Satzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Amt I Bearbeiter/-in: Bieback, Matthias
Beratungsfolge:
Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss Vorberatung
12.02.2014 
18. Sitzung des Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses abgelehnt   
Hauptausschuss Vorberatung
29.01.2014 
24. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
19.02.2014 
25. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
26.02.2014 
25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (14/02/09)
Anlagen:
BV_Anlage1
BV_Anlage2
BV_Anlage3
BV_Anlage4
BV_Anlage5
BV_Anlage6

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB die Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Einkauf an der Ortrander Straße“ lt. beiliegenden Anlagen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Abwägung gemäß Abwägungsbeschluss (BV 2013/016/V II). Die Begründung vom vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Einkauf an der Ortrander Straße“ vom Januar 2014 wird gebilligt. Die Zustimmung für den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird erteilt.

 


Sachverhalt

 

Am 28. Mai 2013 wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Einkauf an der Ortrander Straße“ gefasst.

 

Die Beteiligung der Behörden am Bauleitverfahren erfolgte zunächst mit Schreiben vom

05. September 2013 und die Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in Form einer öffentlichen Auslegung vom 05. September 2013 bis zum 04.Oktober 2013 durchgeführt.

 

Die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Auslegung erfolgte erneut, um das Risiko eines Verfahrensfehlers zu minimieren, mit Schreiben vom 28. November 2013 bzw. vom 28. November 2013 bis zum 10. Januar 2014.

 

Der Abwägungsbeschluss (BV 2013/016/V II) ist in der Sitzung am 29.01.2014 gefasst worden. Das Ergebnis wird den Beteiligten mitgeteilt. Folgerichtig ist der Beschluss der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Einkauf an der Ortrander Straße“ zu fassen.

 

Bestandteile der Beschlussvorlage sind folgende Anlagen:

 

  1. Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Einkauf an der Ortrander Straße“ mit Begründung
  2. der Grünordnungsplan der Firma Subatzus & Bringmann GbR
  3. die Lärmimmissionsprognose des Büros GWJ (Ingenieurgesellschaft für Bauphysik)
  4. der Fachbeitrag Wasserwirtschaft des Ing.-Büros Niegel in der Fassung vom November 2013
  5. der Vertrag über die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Sondergebiet Einkauf an der Ortrander Straße“
  6. der Durchführungsvertrag vom 15.12.2013 zwischen der Stadt Lauchhammer und dem Investor (KONZEPTBAU Bauträger- und Internationale Immobilien GmbH), welcher gemäß § 12 Abs. 1 BauGB vor Satzungsbeschluss zu unterzeichnen war.

 

 


Finanzielle Auswirkungen

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan               [  ] Ja                            [X  ] Nein

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2014

davon
2015

davon
2016

davon
2017

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand


 


 


 


 


 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Auszahlung
Einzahlung


 


 


 


 


 

 

Alle Beträge in EUR.


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BV_Anlage1 (3533 KB)    
Anlage 2 2 BV_Anlage2 (4859 KB)    
Anlage 3 3 BV_Anlage3 (1321 KB)    
Anlage 4 4 BV_Anlage4 (413 KB)    
Anlage 5 5 BV_Anlage5 (7031 KB)    
Anlage 6 6 BV_Anlage6 (5455 KB)