Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB die Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Einkauf an der Ortrander Straße“ lt. beiliegenden Anlagen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Abwägung gemäß Abwägungsbeschluss (BV 2013/016/V II). Die Begründung vom vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Einkauf an der Ortrander Straße“ vom Januar 2014 wird gebilligt. Die Zustimmung für den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird erteilt.
Sachverhalt
Am 28. Mai 2013 wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Einkauf an der Ortrander Straße“ gefasst.
Die Beteiligung der Behörden am Bauleitverfahren erfolgte zunächst mit Schreiben vom 05. September 2013 und die Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in Form einer öffentlichen Auslegung vom 05. September 2013 bis zum 04.Oktober 2013 durchgeführt.
Die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Auslegung erfolgte erneut, um das Risiko eines Verfahrensfehlers zu minimieren, mit Schreiben vom 28. November 2013 bzw. vom 28. November 2013 bis zum 10. Januar 2014.
Der Abwägungsbeschluss (BV 2013/016/V II) ist in der Sitzung am 29.01.2014 gefasst worden. Das Ergebnis wird den Beteiligten mitgeteilt. Folgerichtig ist der Beschluss der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Einkauf an der Ortrander Straße“ zu fassen.
Bestandteile der Beschlussvorlage sind folgende Anlagen:
Finanzielle Auswirkungen
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [X ] Nein
Alle Beträge in EUR.
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