Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer benennt gemäß § 19 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg – BbgKVerf – i. V. m. § 5 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer, Herrn Bernd Kirchhöfer, wohnhaft in 01979 Lauchhammer, Berliner Straße 6, mit Wirkung vom 01.03.2014 als Seniorenbeauftragten.
Sachverhalt
In der Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer ist die Benennung einer/eines Seniorenbeauftragten festgelegt, um auf die Interessen der Senioren im öffentlichen Leben sowie im sozialen Bereich hinwirken zu können. Die Aufgaben und Rechte der Seniorenbeauftragten sind im § 5 der Hauptsatzung festgelegt. Als Aufwandsentschädigung ist ein Betrag von monatlich 50,00 € vorgesehen.
Für diese ehrenamtliche Funktion war bisher Frau Ilse Kissel benannt. Mit Wirkung zum 31.01.2014 beendet sie auf eigenen Wunsch diese Tätigkeit.
Im Ergebnis der öffentlichen Ausschreibung bewarb sich nur 1 Person für dieses Ehrenamt.
Herr Bernd Kirchhöfer, der sich mit Schreiben vom 11.12.2013 beworben hat, ist als engagierter Vorstand des Kegelvereins KV Lauchhammer 1932 e.V. bekannt und war in der vorletzten Legislaturperiode auch schon als sachkundiger Einwohner tätig. Finanzielle Auswirkungen ja
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja [ ] Nein
Alle Beträge in EUR.
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