Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Beschluss Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB die Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Einkauf an der Ortrander Straße“ lt. beiliegenden Anlagen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Abwägung gemäß Abwägungsbeschluss (BV 2013/016/V II). Die Begründung vom vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Einkauf an der Ortrander Straße“ vom Januar 2014 wird gebilligt. Die Zustimmung für den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird erteilt.
Beratungsergebnis:
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