Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange (lt. § 1 Abs. 7 BauGB) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Einkauf an der Ortrander Straße“.
Sachverhalt
Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Einkauf an der Ortrander Straße“ wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 28. Mai 2013 der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes gefasst.
Die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte zunächst mit Schreiben vom 05. September 2013 und die Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in Form einer Auslegung vom 05.September 2013 bis zum 04. Oktober 2013 durchgeführt.
Die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Auslegung erfolgte erneut, um das Risiko eines Verfahrensfehlers zu minimieren. Die Behörden wurden mit Schreiben vom 28. November 2013 am Verfahren beteiligt. Die Auslegung wurde vom 28. November 2013 bis zum 10. Januar 2014 durchgeführt.
Nach Auswertung der Stellungnahmen der Behörden und der Beteiligung der Öffentlichkeit bestehen keine grundsätzlichen Bedenken, die Einfluss auf die Bauleitplanung haben.
Finanzielle Auswirkungen
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ X ] Nein
Alle Beträge in EUR. Anlagen
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