Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange (lt. § 1 Abs. 7 BauGB) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Einkauf an der Ortrander Straße“.
Beratungsergebnis:
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