Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, dass im Ü7-Aufnahmeverfahren an der Oberschule „Am Wehlenteich“ ab den Schuljahr 2025/2026 der besondere Grund nach § 53 Abs. 6 Satz 5 Nr. 2 BbgSchulG insoweit berücksichtigt wird, als dass Schülerinnen und Schüler, die im örtlichen Zuständigkeitsbereich der Stadt Lauchhammer ihre Wohnung oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder vor Beginn des neuen Schuljahres in das Gebiet der Stadt Lauchhammer umziehen, im Umfang von bis zu 50 Prozent vor dem Kriterium der Nähe der Wohnung zur Schule berücksichtigt werden.
19.03.2025 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 14 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 25/03/06
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
Entscheidung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BbgKVerf über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 11.12.2024