Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2021/016/VII 2.Ä.  

 
 
Betreff: 2. Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer vom 29.03.2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Rother, Jörg
Beratungsfolge:
Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes Vorberatung
13.02.2025    Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes      
Hauptausschuss Vorberatung
11.03.2025 
4. Sitzung des Hauptausschusses      
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
19.03.2025 
4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung   (25/03/02)  
Anlagen:
Anlage 1 zur BV 2021/016/VII 2.Ä.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 2. Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer vom 29.03.2021 gemäß Anlage 1.  


Sachverhalt

 

Aus der Stadtverordnetenversammlung heraus wurde die Bitte geäert, dass die Beschlussvorlagen bereits vor der Beratung mit den Fraktions- und Ausschussvorsitzenden sowie dem SVV-Vorsitzenden, die grundsätzlich zur Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufs und der jeweiligen Ausschusssitzungen stattfindet, vorliegen.

 

Daher wird vorgeschlagen, den § 2 Abs. 3 und den § 4 Abs. 1 wie folgt zu ändern.

 

§ 2 Abs. 3

(3) Etwaige Vorlagen für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüsse sind achtzehn sechsundzwanzigTage vor dem Sitzungstag der Stadtverordnetenversammlung den Mitgliedern per Mail und zusätzlich dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung und den Fraktionsvorsitzenden in Papierform per Boten zu übergeben. Vorlagen können in Ausnahmefällen auch nachgereicht werden.

 

§ 4 Abs. 1

(1) Der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung setzt gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 BbgKVerf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung im Benehmen mit dem Hauptverwaltungsbeamten fest. In die Tagesordnung sind gemäß § 35 Abs. 1 Satz 2 BbgKVerf die Beratungsgegenstände aufzunehmen, die bis zum Ablauf des einundzwanzigsten sechsundzwanzigsten Tages vor dem Tag der Sitzung

a) von mindestens einem Zehntel der gesetzlichen Anzahl der Stadtverordneten oder

b) einer Fraktion

oder

c) von dem Hauptverwaltungsbeamten
dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung benannt wurden. Die Benennung soll regelmäßig schriftlich erfolgen.
 

 

 


Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [  ] Ja  [  ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2025

davon
2026

davon
2027

davon
2028

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR


Anlagen

1.Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Lauchhammer vom 29.03.2021

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur BV 2021/016/VII 2.Ä. (89 KB)