Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 2. Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer vom 29.03.2021 gemäß Anlage 1. Sachverhalt
Aus der Stadtverordnetenversammlung heraus wurde die Bitte geäußert, dass die Beschlussvorlagen bereits vor der Beratung mit den Fraktions- und Ausschussvorsitzenden sowie dem SVV-Vorsitzenden, die grundsätzlich zur Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufs und der jeweiligen Ausschusssitzungen stattfindet, vorliegen.
Daher wird vorgeschlagen, den § 2 Abs. 3 und den § 4 Abs. 1 wie folgt zu ändern.
§ 2 Abs. 3
(1) Der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung setzt gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 BbgKVerf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung im Benehmen mit dem Hauptverwaltungsbeamten fest. In die Tagesordnung sind gemäß § 35 Abs. 1 Satz 2 BbgKVerf die Beratungsgegenstände aufzunehmen, die bis zum Ablauf des einundzwanzigsten sechsundzwanzigsten Tages vor dem Tag der Sitzung a) von mindestens einem Zehntel der gesetzlichen Anzahl der Stadtverordneten oder b) einer Fraktion oder c) von dem Hauptverwaltungsbeamten
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Alle Beträge in EUR Anlagen 1.Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer vom 29.03.2021
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