Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2024/001/VII 1.Ä.  

 
 
Betreff: Haushaltssatzung der Stadt Lauchhammer für das Jahr 2024
hier: 1. Änderung des Stellenplanes
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Personalmanagement und Allgem. Verwaltung Bearbeiter/-in: Mende, Andrea
Beratungsfolge:
Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes Vorberatung
13.02.2025    Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes      
Finanzausschuss Vorberatung
04.03.2025 
3. Sitzung des Finanzausschusses      
Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss Vorberatung
05.03.2025 
3. Sitzung des Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses      
Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss Vorberatung
10.03.2025 
3. Sitzung des Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschusses      
Hauptausschuss Vorberatung
11.03.2025 
4. Sitzung des Hauptausschusses      
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
19.03.2025 
4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung   (25/03/01)  
Anlagen:
Anlage 1 zur BV 2024/001/VII 1.Ä.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 67 Absatz 3 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (Brandenburgische Kommunalverfassung - BbgKVerf) die 1. Änderung des Stellenplanes gemäß Anlage.  


Sachverhalt

 

Der Stellenplan ist gemäß § 67 Absatz 3 BbgKVerf Bestandteil des Haushaltes. Die Schaffung einer zusätzlichen Stelle ist aus Sicht der Verwaltung erforderlich, um den Betreuungsbedarf in der städtischen Kindertagesstätte „Villa Regenbogen“ (erhöhte Kinderzahl ab 01.03.2025), den ab 01.08.2025 geänderten Betreuungsschlüssel im Bereich der Krippe nach der Verordnung über die Anzahl und Qualifikation des notwendigen pädagogischen Personals in Kindertagesstätten (Kita-Personalverordnung) und unter Berücksichtigung der Belange der Beschäftigten in der Kita gewährleisten zu können.

 

Ab 01.04.2025 wird daher eine Erhöhung um eine Stelle mit einem Stundenumfang von 0,7 VZE (kapazitätsorientiert, d.h. eine Verringerung um 20 % und eine Erhöhung um 25 % ist möglich) erforderlich.

 

Durch Anpassung der Stunden der Erzieherinnen erfolgt eine Erhöhung der Personalkosten, die im gesetzlichen Rahmen durch den Landkreis erstattet wird.

 

Die Erstattung erfolgt nach folgenden Grundsätzen:

 

Zuschuss für das päd. Personal im Altersbereich Krippe:

90,3 % der Personalkosten (für das l. u. ll. Quartal 2025); 90,4 % (für das lll. Quartal 2025); 90,6 % (für das lV. Quartal 2025)

 

Zuschuss für das päd. Personal im Altersbereich Kindergarten:  87,6 % der Personalkosten

Zuschuss für das päd. Personal im Altersbereich Hort:   84,0 % der Personalkosten

Zuschuss für die päd. Leitung:      84,0 % der Personalkosten.

Die Berechnung der Erstattung erfolgte mit einem Durchschnittswert.

 

Da ein Beschluss über den Haushalt 2025 und damit den Stellenplan für das Jahr 2025 nicht absehbar ist, die Stellenbesetzung aber ab 01.04.2025 erfolgen soll, ist eine gesonderte Beschlussfassung erforderlich.


Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [  ] Ja  [ x ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen

 

Produkt:

Vorab Personal

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

365.1.02.01

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

111006

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

503210, 502200, 501210, 414210

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2025

davon
2026

davon
2027

davon
2028

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 

 

 

ca. 45.900,00

ca. 53.880,00

 

 

ca. 49.580,00

ca. 58.190,00

 

 

 

ca. 52.530,00

ca. 61.650,00

 

 

 

ca. 54.360,00

ca. 63.800,00

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR


Anlage

1. Änderung Stellenplan

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur BV 2024/001/VII 1.Ä. (71 KB)