Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 67 Absatz 3 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (Brandenburgische Kommunalverfassung - BbgKVerf) die 1. Änderung des Stellenplanes gemäß Anlage. Sachverhalt
Der Stellenplan ist gemäß § 67 Absatz 3 BbgKVerf Bestandteil des Haushaltes. Die Schaffung einer zusätzlichen Stelle ist aus Sicht der Verwaltung erforderlich, um den Betreuungsbedarf in der städtischen Kindertagesstätte „Villa Regenbogen“ (erhöhte Kinderzahl ab 01.03.2025), den ab 01.08.2025 geänderten Betreuungsschlüssel im Bereich der Krippe nach der Verordnung über die Anzahl und Qualifikation des notwendigen pädagogischen Personals in Kindertagesstätten (Kita-Personalverordnung) und unter Berücksichtigung der Belange der Beschäftigten in der Kita gewährleisten zu können.
Ab 01.04.2025 wird daher eine Erhöhung um eine Stelle mit einem Stundenumfang von 0,7 VZE (kapazitätsorientiert, d.h. eine Verringerung um 20 % und eine Erhöhung um 25 % ist möglich) erforderlich.
Durch Anpassung der Stunden der Erzieherinnen erfolgt eine Erhöhung der Personalkosten, die im gesetzlichen Rahmen durch den Landkreis erstattet wird.
Die Erstattung erfolgt nach folgenden Grundsätzen:
Zuschuss für das päd. Personal im Altersbereich Krippe: 90,3 % der Personalkosten (für das l. u. ll. Quartal 2025); 90,4 % (für das lll. Quartal 2025); 90,6 % (für das lV. Quartal 2025)
Zuschuss für das päd. Personal im Altersbereich Kindergarten: 87,6 % der Personalkosten Zuschuss für das päd. Personal im Altersbereich Hort: 84,0 % der Personalkosten Zuschuss für die päd. Leitung: 84,0 % der Personalkosten. Die Berechnung der Erstattung erfolgte mit einem Durchschnittswert.
Da ein Beschluss über den Haushalt 2025 und damit den Stellenplan für das Jahr 2025 nicht absehbar ist, die Stellenbesetzung aber ab 01.04.2025 erfolgen soll, ist eine gesonderte Beschlussfassung erforderlich. Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ x ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Alle Beträge in EUR Anlage 1. Änderung Stellenplan
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