Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2025/002/VIII  

 
 
Betreff: Neufassung Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer und Mittelbereitstellung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Bildung, Soziales und Bürgerservice Bearbeiter/-in: Wiedemann, Manja
Beratungsfolge:
Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes Vorberatung
13.02.2025    Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes      
Finanzausschuss Vorberatung
04.03.2025 
3. Sitzung des Finanzausschusses      
Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss Vorberatung
10.03.2025 
3. Sitzung des Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschusses      
Hauptausschuss Vorberatung
11.03.2025 
4. Sitzung des Hauptausschusses      
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
19.03.2025 
4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung   (25/03/04)  
Anlagen:
Anlage 1 zur BV 2025/002/VIII

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt:

 

1. die Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer gemäß Anlage 1

2. die Mittelbereitstellung für Zuwendungen nach der Vereinsförderung in Höhe von
    hrlich 80.000,00 €.


Sachverhalt

 

Die Neufassung der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer erfolgte in enger Zusammenarbeit mit der AG „Vereine“. Änderungsvorschläge wurden sowohl seitens der Stadtverordneten als auch der Stadtverwaltung eingebracht, hinreichend erläutert, diskutiert und auf einen gemeinsamen Konsens gebracht.

 

Wesentlich war zum einen, den Schwerpunkt der Vereinsförderung der Stadt Lauchhammer auf dierderung der Kinder- und Jugendarbeit in den Vereinen zu  legen.

 

Die Vereine unserer Stadt leisten einen erheblichen Betrag in der Kinder- und Jugendarbeit in Lauchhammer. Rund 900 Kinder- und Jugendliche sind in Vereinen organisiert und können vereinegebundene Angebote nutzen. Sie werden in ihrer körperlichen, geistigen und menschlichen Entwicklung gefördert und unterstützt.

Damit übernehmen die Vereine der Stadt Lauchhammer eine große Verantwortung und leisten großes gesamtgesellschaftliches Engagement. Sie haben hierzu personelle und finanzielle Ressourcen aufzubringen. Mit der Konzentration der Vereinsförderung auf die Kinder- und Jugendarbeit soll dem Rechnung getragen werden.

 

Zum anderen wird mit dieser grundhaften Neufassung eine wesentliche Vereinfachung der Vereinsförderung in Bezug auf Fördervoraussetzungen/Förderfähigkeit der Vereine (Ziffer 3 und 4 der VFR) sowie eine Verschlankung des Richtlinientextes und der Abbau der Antragsgemengelage und Verwaltungsbürokratie erreicht.

 

Gleichfalls war die Anpassung an geänderte Rahmenbedingungen, insbesondere der mit der Förderung verbundenen finanziellen Ressourcen nötig.

Hinsichtlich der zukünftigen finanziellen Ausstattung der Vereinsförderung mit jährlich 80.000,00 € ist auszuführen, dass eine Konzentration der Förderung auf einen Förderschwerpunkt und somit einen Haushaltstitel mehr Transparenz im Mitteleinsatz für Zuwendungen für Vereine schafft.

Die geplanten Zuwendungen stehen im Verhältnis zu den bisherigen Aufwendungen für die materiellen und immateriellen Vereinsförderungen.

 

Im Ergebnis liegt die als Anlage 1 beigefügte Neufassung der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer (VFR) vor.

 

Wesentliche Änderungen:

 

Gegenstand der zukünftigen Vereinsförderung der Stadt Lauchhammer ist ausschließlich eine Pro-Kopf-Förderung aller Kinder und Jugendlichen bis zum vollendenten 18. Lebensjahr des Vereins.

Das heißt, der Verein erhält einen bestimmten Förderbetrag pro Mitglied bis vollendetem 18. Lebensjahr, welcher für die Durchführung der Kinder- und Jugendarbeit entsprechend der satzungsgemäßen Zwecke zu verwenden ist.

 

Die Bemessungsgrundlage ist der im Haushaltsplan der Stadt Lauchhammer für diesen Zweck

veranschlagte Ansatz in Höhe von jährlich 80.000,00 €, der nach Maßgabe der von den antragstellenden Vereinen gemeldeten Gesamtzahl der Mitglieder bis zum vollendenten 18. Lebensjahr auf die Vereine verteilt wird.

 

Die Neufassung der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer tritt bei Annahme des Beschlussvorschlages rückwirkend zum 01. Januar 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Vereinsförderrichtlinie außer Kraft.

Über Anträge, die bereits im Jahr 2024 für das Jahr 2025 gestellt wurden, ist auf Grundlage der Neufassung der Richtlinie zu entscheiden. Die Vereine haben Möglichkeit, bis zum 30.04.2025 ihre Antragsunterlagen hinsichtlich einzureichender Nachweise zu konkretisieren.


Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [  ] Ja  [ X ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen

 

Produkt:

362

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

362.1.01.01

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

111006

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

531830

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2025

davon
2026

davon
2027

davon
2028

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



320.000,00



80.000,00



80.000,00



80.000,00



80.000,00

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR


Anlagen

Anlage 1 -  Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur BV 2025/002/VIII (128 KB)