Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt:
1. die Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer gemäß Anlage 1 2. die Mittelbereitstellung für Zuwendungen nach der Vereinsförderung in Höhe von Sachverhalt
Die Neufassung der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer erfolgte in enger Zusammenarbeit mit der AG „Vereine“. Änderungsvorschläge wurden sowohl seitens der Stadtverordneten als auch der Stadtverwaltung eingebracht, hinreichend erläutert, diskutiert und auf einen gemeinsamen Konsens gebracht.
Wesentlich war zum einen, den Schwerpunkt der Vereinsförderung der Stadt Lauchhammer auf die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in den Vereinen zu legen.
Die Vereine unserer Stadt leisten einen erheblichen Betrag in der Kinder- und Jugendarbeit in Lauchhammer. Rund 900 Kinder- und Jugendliche sind in Vereinen organisiert und können vereinegebundene Angebote nutzen. Sie werden in ihrer körperlichen, geistigen und menschlichen Entwicklung gefördert und unterstützt. Damit übernehmen die Vereine der Stadt Lauchhammer eine große Verantwortung und leisten großes gesamtgesellschaftliches Engagement. Sie haben hierzu personelle und finanzielle Ressourcen aufzubringen. Mit der Konzentration der Vereinsförderung auf die Kinder- und Jugendarbeit soll dem Rechnung getragen werden.
Zum anderen wird mit dieser grundhaften Neufassung eine wesentliche Vereinfachung der Vereinsförderung in Bezug auf Fördervoraussetzungen/Förderfähigkeit der Vereine (Ziffer 3 und 4 der VFR) sowie eine Verschlankung des Richtlinientextes und der Abbau der Antragsgemengelage und Verwaltungsbürokratie erreicht.
Gleichfalls war die Anpassung an geänderte Rahmenbedingungen, insbesondere der mit der Förderung verbundenen finanziellen Ressourcen nötig. Hinsichtlich der zukünftigen finanziellen Ausstattung der Vereinsförderung mit jährlich 80.000,00 € ist auszuführen, dass eine Konzentration der Förderung auf einen Förderschwerpunkt und somit einen Haushaltstitel mehr Transparenz im Mitteleinsatz für Zuwendungen für Vereine schafft. Die geplanten Zuwendungen stehen im Verhältnis zu den bisherigen Aufwendungen für die materiellen und immateriellen Vereinsförderungen.
Im Ergebnis liegt die als Anlage 1 beigefügte Neufassung der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer (VFR) vor.
Wesentliche Änderungen:
Gegenstand der zukünftigen Vereinsförderung der Stadt Lauchhammer ist ausschließlich eine Pro-Kopf-Förderung aller Kinder und Jugendlichen bis zum vollendenten 18. Lebensjahr des Vereins. Das heißt, der Verein erhält einen bestimmten Förderbetrag pro Mitglied bis vollendetem 18. Lebensjahr, welcher für die Durchführung der Kinder- und Jugendarbeit entsprechend der satzungsgemäßen Zwecke zu verwenden ist.
Die Bemessungsgrundlage ist der im Haushaltsplan der Stadt Lauchhammer für diesen Zweck veranschlagte Ansatz in Höhe von jährlich 80.000,00 €, der nach Maßgabe der von den antragstellenden Vereinen gemeldeten Gesamtzahl der Mitglieder bis zum vollendenten 18. Lebensjahr auf die Vereine verteilt wird.
Die Neufassung der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer tritt bei Annahme des Beschlussvorschlages rückwirkend zum 01. Januar 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Vereinsförderrichtlinie außer Kraft. Über Anträge, die bereits im Jahr 2024 für das Jahr 2025 gestellt wurden, ist auf Grundlage der Neufassung der Richtlinie zu entscheiden. Die Vereine haben Möglichkeit, bis zum 30.04.2025 ihre Antragsunterlagen hinsichtlich einzureichender Nachweise zu konkretisieren. Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ X ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Alle Beträge in EUR Anlagen Anlage 1 - Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |