Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 67 Absatz 3 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (Brandenburgische Kommunalverfassung - BbgKVerf) die 1. Änderung des Stellenplanes gemäß Anlage.
19.03.2025 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 9 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 25/03/01
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
Entscheidung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BbgKVerf über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 11.12.2024