Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt das Kunstgussmuseum und die Transformation 1.535° gGmbH für das Jahr 2025 zusätzlich zum vertraglich gebundenen Festzuschuss von 60.000 Euro für die Stiftung Kunstgussmuseum mit einem Gesamtbetrag von 140.000,00 Euro für den Betrieb ihrer Einrichtungen zu fördern. Damit beläuft sich der Gesamtzuschuss für die Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer und für die Transformation 1.535° gGmbH für das Jahr 2025 auf insgesamt 200.000,00 Euro.
Der zusätzliche Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
60.000 Euro Festzuschuss
31.000,00 Euro flexibler Zuschuss lt. BV 2017/018/VI
109.000,00 Euro zusätzliche Mittel.
Der Zuschuss wird als institutioneller Zuschuss gezahlt.
Die Auszahlung des zusätzlichen Zuschussbetrages erfolgt in Teilbeträgen:
50.000,00 Euro mit Fälligkeit 15.01.2025
50.000,00 Euro mit Fälligkeit 15.04.2025
50.000,00 Euro mit Fälligkeit 15.07.2025
50.000,00 Euro mit Fälligkeit 15.10.2025
Die Mittel sind aus Haushaltsmitteln des Jahres 2025 zur Verfügung zu stellen.
Die Auszahlung ist mit folgenden Auflagen verbunden:
Der Nachweis ist zu erbringen, dass Fördermittel und Sponsoringgelder für den Betrieb der Einrichtungen von den Zuschussnehmern beantragt bzw. angeworben wurden.
Die Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer und die Transformation 1.535° g GmbH arbeiten weiterhin im Rahmen ihrer Möglichkeiten und der Erfordernisse an der Umsetzung bzw. an der Klärung offener Fragen und Sachlagen des Projektes ERZ und KOHLE aktiv mit.
Die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Antrag der Transformation 1.535° gGmbH vom 20.08.2024 ist vor deren Umsetzung mit der Stadt Lauchhammer abzustimmen. Der Betrieb der Einrichtungen der Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer und der gGmbH ist in der jetzigen Art der Betreibung unverändert weiterzuführen.
Im GSA und in der Stadtverordnetenversammlung des ordentlichen 2. Sitzungslauf der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer ist vom Stiftungsvorsitzenden und vom Geschäftsführer Bericht zu erstatten.
In der Zahlung des Zuschusses ist der flexible Zuschussbetrag in Höhe von 31.000,00 Euro lt. BV 2017/018/VI enthalten und ist für 2025 nicht extra zu beantragen.