|
Betreff: |
Änderung der „Geschäftsordnungsregelung zu Vergabebestimmungen der Stadt Lauchhammer |
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Fraktion |
Einreicher: | Fraktion BFF |
Federführend: | Hauptverwaltung |
Bearbeiter/-in: | Rother, Jörg |
Beratungsfolge: |
|
|
|
Finanzausschuss |
Vorberatung |
|
26.11.2024 |
|
2. Sitzung des Finanzausschusses |
|
|
|
|
Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss |
Vorberatung |
|
27.11.2024 |
|
2. Sitzung des Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses |
|
|
|
|
Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss |
Vorberatung |
|
02.12.2024 |
|
2. Sitzung des Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschusses |
|
|
|
|
Hauptausschuss |
Vorberatung |
|
03.12.2024 |
|
2. Sitzung des Hauptausschusses |
|
|
|
|
Stadtverordnetenversammlung |
Entscheidung |
|
11.12.2024 |
|
3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung |
|
|
|
|
| | | |
|
|
|
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt: Der § 4 Absatz 6 der „Geschäftsordnungsregelung zu Vergabebestimmungen der Stadt Lauchhammer“ wird wie folgt geändert: „Die Ausschreibung, alle eingegangenen Angebote, die Entscheidung unterstützende Bewertungsdokumente und alle weiteren vorbereitenden Unterlagen für die Beschluss-fassung über die Empfehlung zur Vergabeentscheidung bezüglich der ausgeschriebenen Vorhaben sind grundsätzlich sieben Werktage vor dem Termin der Sitzung der Vergabe-kommission deren Mitgliedern digital zuzustellen.“
Sachverhalt Laut § 4 Absatz 1 der „Geschäftsordnungsregelung zu Vergabebestimmungen der Stadt Lauchhammer“ soll die Vergabekommission der Stadt Lauchhammer beratend zuständig sein. Aktuell kann sie dieser beratenden Funktion nur bedingt gerecht werden. Wichtige Informationen zu den Ausschreibungen werden nicht oder nur spät geteilt. Um der beratenden Funktion nachkommen zu können, müssen Stadtverordnete vollumfänglichen Einblick in die Ausschreibungen und alle zugehörigen Dokumente erhalten. Die Fraktion BFF möchte die Stadtverwaltung Lauchhammer mit der Beschlussvorlage zum Teilen aller Informationen verpflichten. Es obliegt dann dem jeweiligen Stadtverordneten, in welchem Maße er sich mit dem Thema auseinandersetzt. Im Ergebnis sind die Änderungen in der folgenden Synopse dargestellt. Geschäftsordnungsregelung zu Vergabebestimmungen der Stadt Lauchhammer Alt | Geschäftsordnungsregelung zu Vergabebestimmungen der Stadt Lauchhammer Neu | … 6. Die vorbereitenden Unterlagen für die Beschlussfassung über die Empfehlung zur Vergabeentscheidung bezüglich der ausgeschriebenen Vorhaben sind grundsätzlich drei Werktage vor dem Termin der Sitzung der Vergabekommission deren Mitgliedern zuzustellen. | … 6. Die Ausschreibung, alle eingegangenen Angebote, die Entscheidung unterstützende Bewertungsdokumente und alle weiteren vorbereitenden Unterlagen für die Beschlussfassung über die Empfehlung zur Vergabeentscheidung bezüglich der ausgeschriebenen Vorhaben sind grundsätzlich sieben Werktage vor dem Termin der Sitzung der Vergabekommission deren Mitgliedern digital zuzustellen. |
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ ] Nein Zusätzliche finanzielle Auswirkungen Produkt: | | | | | | | | Kostenträger: | | | | | | | | Kostenstelle: | | | | | | | | Sachkonto: | | | | | | | |
| Betrag | davon 2024 | davon 2025 | davon 2026 | davon 2027 | Auswirkungen Ergebnishaushalt: Ertrag Aufwand |
|
|
|
|
| Auswirkungen Finanzhaushalt: Einzahlung Auszahlung |
|
|
|
|
|
Alle Beträge in EUR
Anlagen 4. Änderung der Geschäftsordnungsregelung zu Vergabebestimmungen der Stadt Lauchhammer vom 20.09.2012 Sebastian Moldenhauer Fraktionsvorsitzender
|
|