Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2024/032/VIII  

 
 
Betreff: Änderung der „Geschäftsordnungsregelung zu Vergabebestimmungen der Stadt Lauchhammer
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Fraktion
Einreicher:Fraktion BFF
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Rother, Jörg
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Vorberatung
26.11.2024 
2. Sitzung des Finanzausschusses      
Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss Vorberatung
27.11.2024 
2. Sitzung des Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses      
Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss Vorberatung
02.12.2024 
2. Sitzung des Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschusses      
Hauptausschuss Vorberatung
03.12.2024    2. Sitzung des Hauptausschusses      
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
11.12.2024    3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      
Anlagen:
Anlage zur BV 2024/032/VIII

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt:

 

Der § 4 Absatz 6 der Geschäftsordnungsregelung zu Vergabebestimmungen der Stadt Lauchhammer“ wird wie folgt geändert:

 

Die Ausschreibung, alle eingegangenen Angebote, die Entscheidung unterstützende Bewertungsdokumente und alle weiteren vorbereitenden Unterlagen für die Beschluss-fassung über die Empfehlung zur Vergabeentscheidung bezüglich der ausgeschriebenen Vorhaben sind grundsätzlich sieben Werktage vor dem Termin der Sitzung der Vergabe-kommission deren Mitgliedern digital zuzustellen.“  


Sachverhalt

 

Laut § 4 Absatz 1 der „Geschäftsordnungsregelung zu Vergabebestimmungen der Stadt Lauchhammer“ soll die Vergabekommission der Stadt Lauchhammer beratend zuständig sein. Aktuell kann sie dieser beratenden Funktion nur bedingt gerecht werden. Wichtige Informationen zu den Ausschreibungen werden nicht oder nur spät geteilt. Um der beratenden Funktion nachkommen zu können, müssen Stadtverordnete vollumfänglichen Einblick in die Ausschreibungen und alle zugehörigen Dokumente erhalten. Die Fraktion BFF möchte die Stadtverwaltung Lauchhammer mit der Beschlussvorlage zum Teilen aller Informationen verpflichten. Es obliegt dann dem jeweiligen Stadtverordneten, in welchem Maße er sich mit dem Thema auseinandersetzt.

 

Im Ergebnis sind die Änderungen in der folgenden Synopse dargestellt. 

 

Geschäftsordnungsregelung zu Vergabebestimmungen der Stadt Lauchhammer

Alt

 

Geschäftsordnungsregelung zu Vergabebestimmungen der Stadt Lauchhammer

Neu

6. Die vorbereitenden Unterlagen für die Beschlussfassung über die Empfehlung zur Vergabeentscheidung bezüglich der ausgeschriebenen Vorhaben sind grundsätzlich drei Werktage vor dem Termin der Sitzung der Vergabekommission deren Mitgliedern zuzustellen.

6. Die Ausschreibung, alle eingegangenen Angebote, die Entscheidung unterstützende Bewertungsdokumente und alle weiteren vorbereitenden Unterlagen für die Beschlussfassung über die Empfehlung zur Vergabeentscheidung bezüglich der ausgeschriebenen Vorhaben sind grundsätzlich sieben Werktage vor dem Termin der Sitzung der Vergabekommission deren Mitgliedern digital zuzustellen.

 

 

 


Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [  ] Ja  [  ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2024

davon
2025

davon
2026

davon
2027

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR


Anlagen

4. Änderung der Geschäftsordnungsregelung zu Vergabebestimmungen der Stadt Lauchhammer vom 20.09.2012

 

 

 

Sebastian Moldenhauer

Fraktionsvorsitzender

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur BV 2024/032/VIII (58 KB)