Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt:
Der § 4 Absatz 6 der „Geschäftsordnungsregelung zu Vergabebestimmungen der Stadt Lauchhammer“ wird wie folgt geändert:
„Die Ausschreibung, alle eingegangenen Angebote, die Entscheidung unterstützende Bewertungsdokumente und alle weiteren vorbereitenden Unterlagen für die Beschluss-fassung über die Empfehlung zur Vergabeentscheidung bezüglich der ausgeschriebenen Vorhaben sind grundsätzlich sieben Werktage vor dem Termin der Sitzung der Vergabe-kommission deren Mitgliedern digital zuzustellen.“ Sachverhalt
Laut § 4 Absatz 1 der „Geschäftsordnungsregelung zu Vergabebestimmungen der Stadt Lauchhammer“ soll die Vergabekommission der Stadt Lauchhammer beratend zuständig sein. Aktuell kann sie dieser beratenden Funktion nur bedingt gerecht werden. Wichtige Informationen zu den Ausschreibungen werden nicht oder nur spät geteilt. Um der beratenden Funktion nachkommen zu können, müssen Stadtverordnete vollumfänglichen Einblick in die Ausschreibungen und alle zugehörigen Dokumente erhalten. Die Fraktion BFF möchte die Stadtverwaltung Lauchhammer mit der Beschlussvorlage zum Teilen aller Informationen verpflichten. Es obliegt dann dem jeweiligen Stadtverordneten, in welchem Maße er sich mit dem Thema auseinandersetzt.
Im Ergebnis sind die Änderungen in der folgenden Synopse dargestellt.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Alle Beträge in EUR Anlagen 4. Änderung der Geschäftsordnungsregelung zu Vergabebestimmungen der Stadt Lauchhammer vom 20.09.2012
Sebastian Moldenhauer Fraktionsvorsitzender
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