Variante A:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beauftragt den Bürgermeister mit der erneuten Prüfung der Umsetzung des Projektes ERZ und KOHLE/Transformation 1.535° aufgrund der aktuellen Sachlage und der Haushaltssituation der Stadt Lauchhammer.
Es ist mithin zu prüfen:
- Ermittlung der Höhe der zu erwartenden Investitionskosten für das Gesamtprojekt unter aktueller Sachlage für die Umsetzung beider Standorte und für die Umsetzung nur des Standortes ERZ
- Abklärung der Möglichkeit der Erhöhung des Fördersatzes von 95 % auf 100 % der förderfähigen Kosten und
- Förderung bei Umsetzung nur eines Standortes (ERZ)
- Erstellung eines Betreiberkonzeptes insbesondere unter Berücksichtigung der Problematik der Umsatzsteuerzahllast für den laufenden Zuschuss und die Investitionen, mit alternativen Betreiberformen und Betriebskostenmodellen ( Umsetzung nach Standortvarianten, Risikobetrachtungen) Hierzu sind Möglichkeiten der Förderung der Erstellung des Betreiberkonzeptes zu prüfen.
- Abbildbarkeit der Zurverfügungstellung des laufenden Zuschusses für den Betrieb aus dem Haushalt der Stadt Lauchhammer
- Abbildbarkeit der Investitionen in den möglichen Varianten der Umsetzung und Förderquoten
Das Ergebnis der Prüfungen ist der Stadtverordnetenversammlung und in den entsprechenden Ausschüssen im Laufe des Jahres 2025 vorzulegen.
Nach Vorlage der Ergebnisse ist die Entscheidung über die Fortführung des Projektes zu
treffen.
Variante B:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt aufgrund der aktuellen Haushaltssituation das Projekt ERZ und KOHLE/Transformation 1.535° nicht weiter fortzuführen. Der aktuelle Planungsstand ist als gegeben zu betrachten. Weitere Ausführungen der Planungen sind nicht vorzunehmen.
Der Betrieb des Kunstgussmuseums soll hiervon nicht betroffen sein. Der Erhalt ist im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Stadt Lauchhammer zu sichern.