Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Tagesordnung - 2. Sitzung des Finanzausschusses  

 
 
Bezeichnung: 2. Sitzung des Finanzausschusses
Gremium: Finanzausschuss
Datum: Di, 26.11.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:17
Raum: Tagungsraum 191
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Eröffnung der Sitzung      
Ö 2     Entscheidung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BbgKVerf über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 03.09.2024      
Ö 3     Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4     Informationen des Vorsitzenden des Finanzausschusses      
Ö 5     Bericht des Hauptverwaltungsbeamten      
Ö 6     Einwohnerfragestunde      
Ö 7     Behandlung der Anfragen von Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 8     Umsetzung Projekt ERZ und KOHLE/Transformation 1.535 °  
2024/028/VIII  
Ö 9     Bezuschussung des Kunstgussmuseums und der Transformation 1.535° gGmbH für 2025  
Enthält Anlagen
2024/029/VIII  
    VORLAGE
   

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt das Kunstgussmuseum und die Transformation 1.535° gGmbH für das Jahr 2025 zusätzlich zum vertraglich gebundenen Festzuschuss von 60.000 Euro für die Stiftung Kunstgussmuseum  mit einem Gesamtbetrag von 140.000,00 Euro für den Betrieb ihrer Einrichtungen zu fördern. Damit beläuft sich der Gesamtzuschuss für die Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer und für die Transformation 1.535° gGmbH für das Jahr 2025 auf insgesamt 200.000,00 Euro.

 

Der zusätzliche Betrag setzt sich wie folgt zusammen:

 

  60.000 Euro Festzuschuss

  31.000,00 Euro flexibler Zuschuss lt. BV 2017/018/VI

109.000,00 Euro zusätzliche Mittel.

 

Der Zuschuss wird als institutioneller Zuschuss gezahlt.

 

Die Auszahlung des zusätzlichen Zuschussbetrages erfolgt in Teilbeträgen:

 

50.000,00 Euro mit Fälligkeit 15.01.2025

50.000,00 Euro mit Fälligkeit 15.04.2025

50.000,00 Euro mit Fälligkeit 15.07.2025

50.000,00 Euro mit Fälligkeit 15.10.2025

 

Die Mittel sind aus Haushaltsmitteln des Jahres 2025 zur Verfügung zu stellen.

 

Die Auszahlung ist mit folgenden Auflagen verbunden:

 

Der Nachweis ist zu erbringen, dass Fördermittel und Sponsoringgelder für den Betrieb der Einrichtungen von den Zuschussnehmern beantragt bzw. angeworben wurden.

 

Die Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer und die Transformation 1.535° g GmbH arbeiten weiterhin im Rahmen ihrer Möglichkeiten und der Erfordernisse an der Umsetzung bzw. an der Klärung offener Fragen und Sachlagen des Projektes ERZ und KOHLE aktiv mit.

 

Die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Antrag der Transformation 1.535° gGmbH vom 20.08.2024 ist vor deren Umsetzung mit der Stadt Lauchhammer abzustimmen. Der Betrieb der Einrichtungen der Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer und der gGmbH ist in der jetzigen Art der Betreibung unverändert weiterzuführen.

 

Im GSA und in der Stadtverordnetenversammlung des ordentlichen 2. Sitzungslauf der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer ist vom Stiftungsvorsitzenden und vom Geschäftsführer Bericht zu erstatten.

 

In der Zahlung des Zuschusses ist der flexible Zuschussbetrag in Höhe von 31.000,00 Euro lt. BV 2017/018/VI enthalten und ist für 2025 nicht extra zu beantragen.

Ö 10     Sicherstellung Tourismusmarketing ab 2025  
2024/030/VIII  
Ö 11     Änderung der Laubentsorgungssatzung  
2024/026/VIII  
Ö 12     Eigenanteil zum Fördermittelanteil Beschaffung LF20 Kat.-Schutz Fahrzeug über Landkreis OSL  
2024/027/VIII  
Ö 13     Genehmigung der Eilentscheidung Nr. E/2024/01/VIII  
Enthält Anlagen
2024/025/VIII  
Ö 14     Aufwandsschätzung Instandsetzung Zuwegungen Friedhöfe  
2024/031/VIII  
Ö 15     Änderung der „Geschäftsordnungsregelung zu Vergabebestimmungen der Stadt Lauchhammer  
Enthält Anlagen
2024/032/VIII  
Ö 16     3. Änderung der Entgeltordnung der Stadt Lauchhammer für die Nutzung von kommunalen Räumlichkeiten und Anlagen, für die außerschulische Nutzung von Schul- und Sporteinrichtungen sowie übrigen Ausstattungsgegenständen (Entgeltordnung der Stadt Lauchhammer) vom 14.06.2012, zuletzt geändert durch die 2. Änderung vom 14.12.2022  
Enthält Anlagen
2012/011/V 3. Ä.  
Ö 17     Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung      
N 1     Eröffnung der Sitzung (nichtöffentlicher Teil)    
N 2     Entscheidung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BbgKVerf über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 03.09.2024    
N 3     Feststellung der Tagesordnung im nichtöffentlichen Teil    
N 4     Information des Vorsitzenden des Finanzausschusses    
N 5     Bericht des Hauptverwaltungsbeamten    
N 6     Behandlung der Anfragen von Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung    
N 7     Verkauf eines Grundstücks   2024/024/VIII NÖ  
N 8     Information zu den Grundsteuerhebesätzen ab 01.01.2025   2024/004/VIII/M NÖ  
N 9     Schließung der Sitzung