Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 82 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg nach Beschlussfassung des Jahresabschlusses der Stadt Lauchhammer bis zum 31.12.2010 einschließlich Übersichten und Anhang, den Hauptverwaltungsbeamten der Stadt Lauchhammer zu entlasten.
22.11.2012 - Finanzausschuss
Ö 6 - ungeändert beschlossen
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
28.11.2012 - Hauptausschuss
Ö 8 -
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
04.12.2012 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 9 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 12/12/42
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)