Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt:
Die Stadt Lauchhammer tritt dem Zweckverband Digitale Kommunen Brandenburg unter Bezugnahme auf die beigefügte Verbandssatzung nebst deren Anlagen zum nächstmöglichen Zeitpunkt als Mitglied bei.
Der Bürgermeister wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag auf Beitritt zum nächstmöglichen Zeitpunkt an den Zweckverband zu richten (§ 32 Abs. 1 Satz 1 GKGBbg). Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Forderungen sollen mit dem Beitritt nicht auf den Zweckverband übergehen (§ 32 Abs. 1 Satz 2 GKGBbg).
30.09.2020 - Hauptausschuss
Ö 4 -
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
07.10.2020 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 4 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 20/10/23
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)