Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2018/028/VI II  

 
 
Betreff: Bebauungsplan BP 1/2018 "Windpark Kostebrau 2"
hier: Abwägungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Gebäudemanagement, Bauverwaltung und Bauhof Bearbeiter/-in: Fischer, Alkmene
Beratungsfolge:
Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss Vorberatung
23.09.2020 
5. Sitzung des Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses    
Hauptausschuss Vorberatung
30.09.2020 
6. Sitzung des Hauptausschusses    
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
07.10.2020 
7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (20/10/28)
Anlagen:
20200907_18-090_VE_Abwägungsprotokoll
20200907_18-090_E_Abwägungsprotokoll

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die im Abwägungsprotokoll zum Vorentwurf, Stand 07.09.2020, sowie die im Abwägungsprotokoll zum Entwurf, Stand 07.09.2020 angeführten Abwägungen zu den vorliegenden Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit gemäß Anlagen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt

 

In der Zeit vom 29.07.2019 bis einschließlich 30.08.2019 fanden die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB statt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 29.07.2019 bis einschließlich 30.08.2019 statt.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet, die abwägungsrelevanten Belange ermittelt, in einem Abwägungsprotokoll erfasst und in die Planunterlagen des Entwurfs eingearbeitet.

 

In der Zeit vom 13.01.2020 bis einschließlich 14.02.2020 fanden die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB statt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand vom 13.01.2020 bis einschließlich 14.02.2020 statt.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und die abwägungsrelevanten Belange ermittelt und in einem Abwägungsprotokoll erfasst.

 

Aufgrund des seitenmäßigen Umfanges der Abwägungsprotokolle hat die Stadtverwaltung aus Kostengründen entschieden, die Anlage in digitaler Form (CD) herauszugeben. Mit der Ausreichung der Beschlussvorlage steht v. g. Unterlage für alle Stadtverordneten im AllrisRatsinformationssystem zur Verfügung. Zusätzlich kann im Fachbereich Bauverwaltung, Planung und Gebäudemanagement in v. g. Unterlage Einsicht genommen werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen  Nein

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [  ] Ja  [  ] Nein

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2020

davon
2021

davon
2022

davon
2023

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR.

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Anlagen

 

-          Abwägungsprotokoll zum Vorentwurf, Stand 07.09.2020 (83 Seiten) in digitaler Form (CD)

20200907_18-090_VE_Abwägungsprotokoll

-          Abwägungsprotokoll zum Entwurf, Stand 07.09.2020 (49 Seiten) in digitaler Form (CD)

20200907_18-090_E_Abwägungsprotokoll

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20200907_18-090_VE_Abwägungsprotokoll (1469 KB)    
Anlage 2 2 20200907_18-090_E_Abwägungsprotokoll (1308 KB)