Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2017/022/VI III  

 
 
Betreff: Gestaltungssatzung Stadtzentrum Lauchhammer-Mitte
hier: Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Bürgermeister Bearbeiter/-in: Pohlenz, Roland
Beratungsfolge:
Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss Vorberatung
23.09.2020 
5. Sitzung des Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses    
Hauptausschuss Vorberatung
30.09.2020 
6. Sitzung des Hauptausschusses    
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
07.10.2020 
7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (20/10/27)
Anlagen:
Anlage 1 zur BV 2017/022/VI III
Anlage 2 zur BV 2017/022/VII III

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Gestaltungssatzung Stadtzentrum Lauchhammer-Mitte, örtliche Bauvorschrift zur Wahrung und Entwicklung der städtebaulichen Eigenart des Stadtzentrums Lauchhammer-Mitte nach § 87 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO), gemäß Anlage 1.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 27.09.2017 beschlossen, das Verfahren für die Überarbeitung der Gestaltungssatzung “Stadtzentrum Lauchhammer-Mitte“ einzuleiten. Der Entwurf der Gestaltungssatzung wurde in der Fassung 3/2020 zur Auslegung bestimmt.

 

Ziel der Satzung ist die Bewahrung der städtebaulichen Eigenart der Innenstadt in den festgelegten Grenzen der Gebietskulisse. Diese umfasst den historischen Ortskern des früheren Bockwitz und Gebiete der Ortserweiterung ab Mitte des 19. Jahrhunderts im Osten, Westen und Norden. Die Gebietskulisse ist im der Satzung beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Sie entspricht dem Sanierungsgebiet „Innenstadt Lauchhammer-Mitte“.

 

Der Entwurf der Gestaltungssatzung „Stadtzentrum Lauchhammer-Mitte“ lag in der Zeit vom 20.07.2020 bis zum 21.08.2020 öffentlich aus. Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange. Die dabei vorgebrachten Hinweise und Anregungen wurden geprüft und abgewogen. Es wurde ein Abwägungsbeschluss gefasst.

 

Im Verfahren schließt sich nunmehr der Satzungsbeschluss an, bevor die Satzung nach der öffentlichen Bekanntmachung rechtskräftig wird.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:  Nein

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [  ] Ja  [  ] Nein

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2020

davon
2021

davon
2022

davon
2023

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR.

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen

1. Gestaltungssatzung Stadtzentrum Lauchhammer-Mitte

2. Synopse

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur BV 2017/022/VI III (2062 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 zur BV 2017/022/VII III (469 KB)