Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Gestaltungssatzung Stadtzentrum Lauchhammer-Mitte, örtliche Bauvorschrift zur Wahrung und Entwicklung der städtebaulichen Eigenart des Stadtzentrums Lauchhammer-Mitte nach § 87 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO), gemäß Anlage 1.
Sachverhalt
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 27.09.2017 beschlossen, das Verfahren für die Überarbeitung der Gestaltungssatzung “Stadtzentrum Lauchhammer-Mitte“ einzuleiten. Der Entwurf der Gestaltungssatzung wurde in der Fassung 3/2020 zur Auslegung bestimmt.
Ziel der Satzung ist die Bewahrung der städtebaulichen Eigenart der Innenstadt in den festgelegten Grenzen der Gebietskulisse. Diese umfasst den historischen Ortskern des früheren Bockwitz und Gebiete der Ortserweiterung ab Mitte des 19. Jahrhunderts im Osten, Westen und Norden. Die Gebietskulisse ist im der Satzung beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Sie entspricht dem Sanierungsgebiet „Innenstadt Lauchhammer-Mitte“.
Der Entwurf der Gestaltungssatzung „Stadtzentrum Lauchhammer-Mitte“ lag in der Zeit vom 20.07.2020 bis zum 21.08.2020 öffentlich aus. Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange. Die dabei vorgebrachten Hinweise und Anregungen wurden geprüft und abgewogen. Es wurde ein Abwägungsbeschluss gefasst.
Im Verfahren schließt sich nunmehr der Satzungsbeschluss an, bevor die Satzung nach der öffentlichen Bekanntmachung rechtskräftig wird.
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ ] Nein
Alle Beträge in EUR. Anlagen 1. Gestaltungssatzung Stadtzentrum Lauchhammer-Mitte 2. Synopse
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