Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2018/028/VI III  

 
 
Betreff: Bebauungsplan BP 1/2018 "Windpark Kostebrau 2"
hier: Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Gebäudemanagement, Bauverwaltung und Bauhof Bearbeiter/-in: Fischer, Alkmene
Beratungsfolge:
Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss Vorberatung
23.09.2020 
5. Sitzung des Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses    
Hauptausschuss Vorberatung
30.09.2020 
6. Sitzung des Hauptausschusses    
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
07.10.2020 
7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (20/10/29)
Anlagen:
A5_Schattenwurfprognose Teil 2
A5_Schattenwurfprognose Teil 3
A6_18-090_2_BeKo
A7_18-090_2_MAS
Anlage 2 zur BV 2018/028/VI III
Anlage 3 zur BV 2018/028/VI III

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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt aufgrund § 10 BauGB den Bebauungsplan BP 1/2018 „Windpark Kostebrau 2“ der Stadt Lauchhammer in der Fassung vom 07.09.2020, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) einschließlich der Änderungen aus der Abwägung als Satzung. Die Begründung mit allen Anlagen und Umweltinformationen wird gebilligt, gemäß Anlage 1.

 

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Sachverhalt

In der Zeit vom 29.07.2019 bis einschließlich 30.08.2019 fanden die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB statt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 29.07.2019 bis einschließlich 30.08.2019 statt.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet, die abwägungsrelevanten Belange ermittelt, in einem Abwägungsprotokoll erfasst und in die Planunterlagen des Entwurfs eingearbeitet.

 

In der Zeit vom 13.01.2020 bis einschließlich 14.02.2020 fanden die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB statt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand vom 13.01.2020 bis einschließlich 14.02.2020 statt.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und die abwägungsrelevanten Belange ermittelt und in einem Abwägungsprotokoll erfasst.

 

Die Abwägung wurde durchgeführt und mit Beschlussvorlage-Nr. 2018/028/VI II beschlossen.

 

Aufgrund des seitenmäßigen Umfanges der Satzung hat die Stadtverwaltung aus Kostengründen entschieden, die Anlage in digitaler Form (CD) herauszugeben. Mit der Ausreichung der Beschlussvorlage steht v. g. Unterlage für alle Stadtverordneten im AllrisRatsinformationssystem zur Verfügung. Zusätzlich kann im Fachbereich Bauverwaltung, Planung und Gebäudemanagement in v. g. Unterlage Einsicht genommen werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen  Nein

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [  ] Ja  [  ] Nein

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2020

davon
2021

davon
2022

davon
2023

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR.

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Anlagen

1.   Satzung bestehend Planzeichnung (Teil A)

-          20200907_18-090_Satzung_Planzeichnung

     und dem Text (Teil B) in digitaler Form / CD

-          20200907_18-090_Satzung_Begründung

-          20200907_18-090_Satzung_Umweltbericht

-          A1_20200107_UB_Maßnahmeblätter (UB = Umweltbericht)

-          A2_13.5.3.1 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

-          A3_13.5.4.1 FFH-Verträglichkeitsprüfung

-          A4_Schallimmissionsprognose

-          A5_Schattenwurfprognose

-          A6_18-090_2_BeKo (BeKo = Bestands- und Konfliktplan)

-          A7_18-090_2_MAS (MAS = Maßnahmeplan)

 

2.   städtebaulicher Vertrag zur Durchführung des Verfahrens zum Bebauungsplan BP 1/2018 „Windpark Kostebrau 2“

 

3.   städtebaulicher Vertrag über die Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie die Erschließung für das Projekt „Windpark Kostebrau 2“

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 15 15 A5_Schattenwurfprognose Teil 2 (3254 KB)    
Anlage 16 16 A5_Schattenwurfprognose Teil 3 (16382 KB)    
Anlage 17 17 A6_18-090_2_BeKo (1671 KB)    
Anlage 18 18 A7_18-090_2_MAS (1991 KB)    
Anlage 19 19 Anlage 2 zur BV 2018/028/VI III (2609 KB)    
Anlage 20 20 Anlage 3 zur BV 2018/028/VI III (12834 KB)