Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt aufgrund § 10 BauGB den Bebauungsplan BP 1/2018 „Windpark Kostebrau 2“ der Stadt Lauchhammer in der Fassung vom 07.09.2020, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) einschließlich der Änderungen aus der Abwägung als Satzung. Die Begründung mit allen Anlagen und Umweltinformationen wird gebilligt, gemäß Anlage 1.
Sachverhalt In der Zeit vom 29.07.2019 bis einschließlich 30.08.2019 fanden die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB statt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 29.07.2019 bis einschließlich 30.08.2019 statt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet, die abwägungsrelevanten Belange ermittelt, in einem Abwägungsprotokoll erfasst und in die Planunterlagen des Entwurfs eingearbeitet.
In der Zeit vom 13.01.2020 bis einschließlich 14.02.2020 fanden die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB statt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand vom 13.01.2020 bis einschließlich 14.02.2020 statt.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und die abwägungsrelevanten Belange ermittelt und in einem Abwägungsprotokoll erfasst.
Die Abwägung wurde durchgeführt und mit Beschlussvorlage-Nr. 2018/028/VI II beschlossen.
Aufgrund des seitenmäßigen Umfanges der Satzung hat die Stadtverwaltung aus Kostengründen entschieden, die Anlage in digitaler Form (CD) herauszugeben. Mit der Ausreichung der Beschlussvorlage steht v. g. Unterlage für alle Stadtverordneten im AllrisRatsinformationssystem zur Verfügung. Zusätzlich kann im Fachbereich Bauverwaltung, Planung und Gebäudemanagement in v. g. Unterlage Einsicht genommen werden.
Finanzielle Auswirkungen Nein Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ ] Nein
Alle Beträge in EUR. Anlagen 1. Satzung bestehend Planzeichnung (Teil A) - 20200907_18-090_Satzung_Planzeichnung und dem Text (Teil B) in digitaler Form / CD - 20200907_18-090_Satzung_Begründung - 20200907_18-090_Satzung_Umweltbericht - A1_20200107_UB_Maßnahmeblätter (UB = Umweltbericht) - A2_13.5.3.1 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - A3_13.5.4.1 FFH-Verträglichkeitsprüfung - A4_Schallimmissionsprognose - A5_Schattenwurfprognose - A6_18-090_2_BeKo (BeKo = Bestands- und Konfliktplan) - A7_18-090_2_MAS (MAS = Maßnahmeplan)
2. städtebaulicher Vertrag zur Durchführung des Verfahrens zum Bebauungsplan BP 1/2018 „Windpark Kostebrau 2“
3. städtebaulicher Vertrag über die Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie die Erschließung für das Projekt „Windpark Kostebrau 2“
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