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Beschluss Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt: - Die Stadt Lauchhammer tritt dem Zweckverband Digitale Kommunen Brandenburg unter Bezugnahme auf die beigefügte Verbandssatzung nebst deren Anlagen zum nächstmöglichen Zeitpunkt als Mitglied bei.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag auf Beitritt zum nächstmöglichen Zeitpunkt an den Zweckverband zu richten (§ 32 Abs. 1 Satz 1 GKGBbg). Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Forderungen sollen mit dem Beitritt nicht auf den Zweckverband übergehen (§ 32 Abs. 1 Satz 2 GKGBbg).
Beratungsergebnis: X | einstimmig | | mit Mehrheit | | zurückgezogen | 8 | Ja | 0 | Nein | 0 | Enthaltung | X | lt. Beschluss | | abweichend | | abgelehnt |
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