DieStadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammerbeschließt aufgrund §10BauGB den Bebauungsplan BP 1/2018 „Windpark Kostebrau 2“ der Stadt Lauchhammer in der Fassung vom 07.09.2020, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B)einschließlich der Änderungen aus der Abwägung als Satzung. Die Begründung mit allen Anlagen und Umweltinformationen wird gebilligt, gemäß Anlage 1.
23.09.2020 - Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss
Ö 9 -
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
30.09.2020 - Hauptausschuss
Ö 8 -
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
07.10.2020 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 10 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 20/10/29
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)