Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Beschluss Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt aufgrund § 10 BauGB den Bebauungsplan BP 1/2018 „Windpark Kostebrau 2“ der Stadt Lauchhammer in der Fassung vom 07.09.2020, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) einschließlich der Änderungen aus der Abwägung als Satzung. Die Begründung mit allen Anlagen und Umweltinformationen wird gebilligt, gemäß Anlage 1.
Beratungsergebnis:
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