Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt aufgrund des § 10 BauGB den Bebauungsplan „Windpark Kostebrau 1 – Hochkippe Klettwitz“ der Stadt Lauchhammer in der Fassung vom 30.01.2019, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) einschließlich der Änderungen aus der Abwägung als Satzung. Die Begründung mit allen Anlagen und Umweltinformationen werden gebilligt.
13.02.2019 - Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss
Ö 7 -
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
20.02.2019 - Hauptausschuss
Ö 12 - ungeändert beschlossen
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
27.02.2019 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 11 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 19/02/07
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)